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Frage von Harald H. •

Frage an Edgar Franke von Harald H. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Franke,

ich hätte eine Frage zu dem „Versorgungsausgleichsregelungen unter Berücksichtigung der besonderen Altersgrenze“ z.B. Polizei, Sodaten u. andere

1. Frage:
Wie stehen Sie zu der Thematik allgemein?

2. Frage:
Wie ist die Position Ihrer Partei zu diesem Thema?

3 Frage:
Wie stehen Sie zu der Aussage: Gefühl für die betroffenen Soldaten und Beamten, „abgezockt“ zu werden, da sie eine besondere Altersgrenze nicht zu vertreten haben, „billig abgeschoben“ werden und den aufgezeigten Belastungen voll ausgesetzt werden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Bisher ging ich immer zur Wahl, aber eine Pensionsherabsetzung und das Gefühl von seinem Dienstherr alleingelassen zu werden ist frustrierend.
Persönlich neige ich dieses Jahr zum Nichtwählen oder einer Randpartei meine Stimme zu geben. Ich hoffe Sie bzw Ihre Antwort kann mich dazu bewegen meine Stimme nicht zu verschenken...

Hochachtungsvoll

Harald Hördt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hördt,

gern beantworte ich Ihre Fragen.

Zur 1. Frage:
Nach meiner Auffassung sind besondere Altersgrenzen für Soldaten und Polizisten durch die körperlichen Belastungen der Soldaten und Polizisten gerechtfertigt. Nur ein "fitter" Soldat oder Polizist kann ordentlich seinen Dienst versehen. Die besonderen Altersgrenzen sind den (Berufs-) Soldaten spätestens bei ihrem Antrag auf Übernahme als Berufssoldat bekannt. In der Bundeswehr dienen z. Zt 15% der Soldatinnen und Soldaten im Dienstgrad Feldwebel bis General/Admiral (ca. 27.750) als Berufssoldaten. Polizistinnen und Polizisten wissen spätestens nach der ersten Laufbahnprüfung von den besonderen Altersgrenzen.

Zur 2. Frage:
Meine Partei hat der Regelung zugestimmt.

Antwort zur . Frage:
Von "Abzocken" oder "billig abgeschoben" kann allgemein keine Rede sein. Das Auflösen von Dienstverhältnissen auf Grund einer Reform der Bundeswehr oder Polizei einhergehend mit dem Abbau von Dienstposten kann nur einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen.

Herr Hördt, ich werde Ihr Anliegen weiterhin ernst nehmen und die Tatbestände überprüfen. Vielleicht können wir im Wahlkreis auch einmal im persönlichen Gespräch darauf eingehen. Mein Wahlkreisbüro erreichen Sie unter 05682 739729.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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