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Frage von Erich G. •

Frage an Edgar Franke von Erich G. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Herr Dr.Franke,

möcht Sie nochmal an meinen Vorschlag "herausnehmbarer Zahnersatz" ohne Zahnarzt erinnern. Warum geht es in den anderen europäischen Ländern und in Deutschland nicht.Millionen Bürgern wird die Wahlmöglichkeit, wie bei den Optikern ebenfalls üblich,vorenthalten? Herr Dr.Franke,warum ist das kein Thema für Sie?

MfG Erich Göbert

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Sehr geehrter Herr Göbert,

vielen Dank für Ihre Frage zum "herausnehmbaren Zahnersatz". Ich wünsche mir eine solche Versorgung für mich persönlich nicht und kann mir auch nur schwer vorstellen, dass die Patientinnen und Patienten in Deutschland davon einen Vorteil hätten. Ein entscheidender Punkt ist hier aus meiner Sicht die Qualitätssicherung sowie Fragen der Gewährleistung. Ob Zahnersatz medizinisch notwendig ist, ob es Begleiterkrankungen, wie z.B. Kiefer- oder Kiefergelenkserkrankungen gibt, die untersucht und behandelt werden müssen und welche Art von Zahnersatz geeignet ist, kann nur nach einer ausführlichen Befunderhebung durch einen Arzt mit der notwendigen Sicherheit und Qualität für die Patientinnen und Patienten geklärt werden. Richtig ist zudem, dass der Patient eine Verordnung durch den Zahnarzt braucht, um damit bei seiner Krankenkasse den Festzuschuss zu beantragen. Gleichwohl, kenne ich kein Deutsches Gesetz, dass Ihnen verbietet, sich ohne ärztliche Verordnung von einem Zahntechniker einen herausnehmbaren Zahnersatz herstellen zu lassen, wenn Sie das wünschen und für richtig halten. Ich würde Ihnen jedoch davon abraten.

Im Übrigen ist insofern auch der Vergleich mit Optikern aus meiner Sicht falsch. Die Bestimmung der Glasstärke wird bei den Augenoptikern mit hervorragender Qualität durchgeführt. Nicht selten verlassen sich Augenärzte dabei lieber auf den Optiker, als auf ihre eigenen Ergebnisse und geben ihren Patienten den Hinweis, dass die Glasstärken beim Optiker, der dafür gleichfalls ausgebildet ist, wiederholt bzw. kontrolliert werden sollte. Aber auch hier gilt: Der Patient benötigt eine Verordnung, also ein Rezept um ggfs. Zuschüsse bei seiner Krankenkasse zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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