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Frage von Herbert F. •

Frage an Edgar Franke von Herbert F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,

Meine Frage zur Praxisgebühr
Der erklärte Sinn einer Praxisgebühr, wie sie von der Rürup-Kommission, der Politik, den Krankenkassen und den Ärzten für prinzipiell sinnvoll gehalten wird, sollte es sein, die Versicherten zu einer sparsameren Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen anzuhalten.

Ich benötige regelmäßig das Medikament Omeprazol. Die Packung reicht in etwa drei Monate. Um die Kosten für die Kassen und auch mein Kosten zu reduzieren (bin Rentner mit sinkender Kaufkraft), habe ich mir das Medikament am Anfang und am Ende jedes 2. Quartals verschreiben lassen. Ich habe damit im Jahr in 2 Quartalen keine Kosten verursacht.
Das funktionierte in 2011 auch wunderbar. Als ich das jetzt auch so machen wollte, wurde mir von der Sprechstundenhilfe ausgerichtet, dass dieses Medikament im Quartal nur einmal verschrieben werden darf.

Meine Frage:
Hat es hier Gesetzesänderungen gegeben, dass diese von mir getätigte Praxis nicht mehr möglich ist oder welche Gründe sprechen für die Vorgehensweise meines Hausarztes ?
Über eine Antwort würde ich mich freuen

Gruß H. Freitag

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Freitag,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen ganz konkret mit einem "Nein" beantworten kann. Meines Wissens hat es hier keine Gesetzesänderung gegeben.

Aus meiner Sicht können Sie genauso verfahren, wie Sie es bisher auch gemacht haben. Mir erschließt sich überhaupt nicht, woher die Angabe in der Praxis kommen sollte, dass dieses Medikament nur einmal im Quartal verschrieben werden darf. Warum sollte das so sein?

Mein Vorschlag für Sie wäre, dass Sie sich bei Ihrem nächsten Arztbesuch ggfs. erklären lassen, warum bei Ihrem Hausarzt so verfahren wird und wo das steht. Gern dürfen Sie sich dann auch erneut an mich persönlich wenden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zunächst geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke, MdB

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