Frage an Edgar Franke von Jürgen P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
wir alle sind uns sicher einig darüber, dass Lärm gesundheitsschädlich ist.
Warum werden ist es dann in Deutschland erlaubt, dass Zubehör verkauft wird welches Autos oder Motorräder deutlich lauter werden lässt als es der Hersteller ausliefert?
Gerade junge Verkehrsteilnehmer tunen ihr Fahrzeug zu einer unerträglichen Lautstärke.
Die Gefahr dabei von Polizeikontrollen erwischt zu werden geht gegen null.
Privat kann man solche Verkehrsteilnehmer auch nicht anzeigen, weil die erlaubten Grenzwerte nicht "zu hören" sind.
Müssen solche Zubehörteile, egal wie klein und günstig sie sind, überhaupt zugelassen sein?
Muss durch den Einbau nicht automatisch die Betriebszulassung erlischen und erst nach erfolgter TÜV-Abnahme ein betrieb erlaubt werden?
Sehr geehrter Herr Pfeiffer,
Lärm macht krank, das ist erwiesen. Bei dauerhaft hohen Lärmwerten sind verstärkt Bluthochdruck und Herzinfarkte festgestellt worden, so der namhafte Lärmschutzexperte Christian Maschke von der TU Berlin. Durch lang anhaltenden Lärmstress können sogar körperliche Reserven erschöpfen, die Regulationsfähigkeit der Organfunktionen wird gestört.
Der Einbau von Fahrzeugzubehör führt oftmals zu mehr Lärmerzeugung. Doch vieles wird nach TÜV-Einzelabnahmen eingetragen. Auch die Lautstärke wird dabei geprüft. Für die Zulassung einer nachgerüsteten Auspuffanlage ist nur die Fahrgeräuschmessung von Bedeutung. Der Gesetzgeber hat z. Bsp. für Pkw diesen Grenzwert bei 74 dB festgelegt. Gemessen wird die Geräuschentwicklung bei beschleunigter Vorbeifahrt in 7,5 m Abstand von der Fahrzeugmitte. Werden diese 74 dB von einer Anlage eingehalten, dann ist sie in Ordnung und erhält eine Zulassung. Laut der Statistik gehört aber die Überschreitung dieser Grenzwerte zu den häufigsten Delikten, die das Tuning mit sich bringt.
Aber unabhängig von diesen Delikten ist festzustellen, dass die Grenzwerte für Fahrzeuge seit vielen Jahren kaum verschärft worden sind. Die viel zu hohen Emissionsbegrenzungen (für PKW und Zweiräder) werden hemmungslos zum Tuning von Produkten ausgenutzt.
Zu kritisieren sind generell alle illegalen Praktiken insbesondere in Bezug auf laute Ersatzschalldämpfer und deren Manipulation.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt, dafür zu sorgen, dass
1. leicht manipulierbare und zu laute Ersatzschalldämpfer bzw. Tuning-Kits im Verkehr verlässlich erkannt werden können (Testverfahren für Verkehrskontrollen),
2. deren Benutzung angemessen sanktioniert wird (Erhöhung des Bußgelds und Punkte in Flensburg) und
3. deren Inverkehrbringen verhindert werden kann (Änderung der Genehmigungsvorschriften, Entzug der Typgenehmigung).
Ich werde mich an unsere Fraktions-AG Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wenden, um diesbezügliche Initiativen anzuregen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke