Frage an Edgar Franke von Manfred P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Franke
Schon im vergangenen Jahr war ich begeistert über die 1%tige Renten“erhöhung“. Das haben wir ja in diesem Jahr ebenfalls – ein wenig reduziert, es sind gerade mal 0,99% , was die Rentner bekommen.
Also bei meiner Minirente (Nein, habe ich nicht selbst verschuldet!) wird das jetzt etwa € 4.- ausmachen, die ich noch mit meiner Krankenkasse und Pflegeversicherung teilen muss.
Mit dem bisschen Bier, das ich dafür trinken kann, wird das auch nicht schöner. .
Jedoch jemand, der z.B. 2000 € Rente bekommt, ist fraglos auf der Seite der Wohlhabenden. Der bekommt nun nicht etwa auch den berauschenden Satz von € 4.- sondern immerhin € 20.- Kann durchaus sein, (Hoffentlich!) dass er dadurch in einen Bereich mit höherer Steuerlast kommt und im Endeffekt sogar weniger hat – aber es trifft trotzdem keinen Armen.
Der Arme jedoch wäre an den steuerfreien 20.- (minus Krankenkasse) wirklich froh.
Ich frage mich, Sie und andere Politiker: Welches Naturgesetz verlangt, dass Rentenerhöhungen prozentual sein müssen?
Was aber unser Grundgesetz verlangt ist Gerechtigkeit. Ist es gerecht, dass der Wohlhabende einen Prozentsatz seines Wohlhabens bekommen muss? Wohl kaum. Wenn dieser auch einen Kleinbetrag wie € 20.- nicht wirklich als Verbesserung ansehen wird.
Übrigens: Wenn der Staat seinen Rentnern jedes Jahr einen Festbetrag (vielleicht tatsächlich einen Prozentsatz, nämlich von dem berühmten Warenkorb) zukommen ließe, wäre er wahrscheinlich billiger dran, wie jetzt, wo wieder die Wohlhabenden den Rahm abschöpfen.
Könnten Sie sich dieser Überlegung anschließen und eine Abkehr von der Prozent-Marge befürworten?
Mit freundlichem Gruß
Die Entwicklung der Pro-Kopf-Bruttolöhne- und -gehälter der Beschäftigten im Vorjahr ist Grundlage für die jährliche Anpassung der Renten. Die Begründung: die Rentnerinnen und Rentner sollen an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. D.h., steigen die Löhne und Gehälter, erhöhen sich im Folgejahr die Renten. Diese Form der Anpassung gibt es bereits seit 1957.
Die Rentenanpassung erfolgt prozentual, um den Rentnerinnen und Rentnern eine Anpassung zu gewährleisten, die sich an der allgemeinen Lohnentwicklung orientiert. Auf diese Weise haben die Senioren jahrzehntelang vom allgemeinen Anstieg des Lebensstandards in Deutschland profitiert.
Die Alternative einer linearen Erhöhung würde dieses Prinzip aufgegeben. Die Erhöhung käme allen in gleicher Höhe zu. Die Bindung an die zuvor geleisteten Beiträge würde aufgegeben. Das ist gerechter?
Über Gerechtigkeit kann man vortrefflich streiten. Soll nach dem Bedarf der Rentnerinnen und Rentner die Berechnung der Renten und der Rentenanpassungen erfolgen oder nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit? Oder suchen wir eine Mischform? Hinzu kommt die Frage der Generationengerechtigkeit, handelt es sich doch bei der Finanzierung der Renten um einen sogenannten Generationenvertrag.
Im Übrigen: die Höhe der Rente bedeutet nicht automatisch, dass ein Rentenbezieher arm oder reich ist. War in den 50er Jahren Altersarmut noch weit verbreitet, sind heute nicht einmal drei Prozent der Senioren auf Sozialhilfe angewiesen. Die Rentenberechnung berücksichtigt eben nicht alle Einkommen. Daher fordern immer wieder Politiker der schwarz-gelben Regierung jeglichen sozialen Ausgleich über die Einkommensteuer zu regeln, weil dort alle Einnahmen erfasst würden.
Für die SPD ist klar, dass die Rentenversicherung als eine Säule der Sozialversicherung eine Risikogemeinschaft zwischen den Generationen darstellt. Damit stellen wir das Solidarprinzip in den Vordergrund. Die Verbesserung oder Verschlechterung der Arbeitsmarktsituation spiegelt sich in der Rentenberechung wider. Gleichzeitig ist eine Grundsicherung zu gewährleisten. Die Grundsicherung stellt sicher, dass Personen, die Aufgrund ihres Alters oder wegen einer dauerhaften Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind, ihren Lebensunterhalt decken können. Die Grundsicherung ist damit für Menschen gedacht, die nicht in der Lage sind, durch eigenes Einkommen oder durch ihr Vermögen den Grundbedarf zu decken, den sie zum Leben benötigen. Die Finanzierung erfolgt aus den allgemeinen Finanzmitteln.