Frage an Edgar Franke von Georg N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Franke,
Sie schreiben weiter oben:
"Zeit Online meldet am 6. September 2010: "Der Bundesinnenminister hält nichts von Thilo Sarrazins Thesen. Zugleich droht er aber mit Sanktionen für "Integrationsverweigerer"."
Meine Frage: wissen Sie, dass das BAMF die Fahrtkosten für alle Integrationskursteilnehmer ab sofort komplett gestrichen hat? (Trägerrundschreiben vom 19.07.2010 http://www.daz-netzwerk.de/fileadmin/user_upload/200719_Traegerrundschreiben_19.07.2010.pdf )
Mich würde interessieren, wen der Bundesinnenminister mit "Integrationsverweigerer" meint. Es ist doch der Staat selbst, der die Integrationskurse vor die Wand fährt.
Sollen die TeilnehmerInnen sich jetzt alle einen neuen Träger suchen?
Sollen sie kilometerweit zu Fuß laufen, mit Kinderwagen etc. pp?
Oder sollen sie schwarz fahren?
Welche Meinung hat denn die SPD dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Niedermüller
Sehr geehrter Herr Niedermüller,
für die SPD-Bundestagsfraktion ist der Grundsatz des "Förderns und Forderns" integrationspolitisch maßgeblich. Kenntnisse der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft. Eine ebenso große Herausforderung wie die Integration von Neuzuwanderern bleibt aber auch die Integration der bereits hier lebenden Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund.
Durch das Zuwanderungsgesetz wurden im Jahr 2005 die Integrationskurse eingeführt. Diese werden durch private und öffentliche Träger durchgeführt, die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt wurden. Das Bundesamt zahlt nach vorheriger Prüfung der Abrechnungsanträge die Vergütung an die Träger aus.
Im Einzelnen galt die folgende Regelung für den Fahrtkostenersatz: Teilnehmer, die zum Integrationskurs verpflichtet wurden und Arbeitslosengeld II erhalten und Teilnehmer, die von den Kosten des Integrationskurses befreit wurden, bekommen die notwendigen Fahrtkosten zum Kurs erstattet. Teilnehmer, die zum Integrationkurs verpflichtet wurden aber kein Arbeitslosengeld II erhalten und Spätaussiedler können einen Zuschuss zu ihren Fahrtkosten beantragen.
Gemäß eines Schreibens des BAMF vom 19.07.2010 an Integrationskursträger bezüglich der Finanzierung und Durchführung der Integrationskurse heißt es zur Fahrtkostenerstattung: Gem. § 4 IV S. 1 IntV werden bei ordnungsgemäßer Teilnahme die „notwendigen“ Fahrtkosten erstattet. Für alle ab 26.07.2010 zu entscheidenden Anträge auf Fahrtkostenerstattung gilt, dass die Teilnehmer - analog zu anderen Bereichen - eine Erstattung der Fahrtkosten nur noch dann erhalten, wenn die Entfernung (Fußweg) zwischen Wohnort und Kursort mindestens 3 km beträgt. Für die Teilnahmeberechtigten besteht weiterhin die Möglichkeit, den Kursträger frei auszuwählen; Kursorte für Integrationskurse können über die Website http://webgis.bamf.de/BAMF/ gesucht werden. Hat der Teilnehmer aber nicht den nächstgelegenen Kursort ausgewählt, sondern einen weiter entfernten, so werden grundsätzlich nur noch Fahrtkosten in der Höhe erstattet, die bei einer Kursteilnahme beim nächstgelegenen Kursort angefallen wären. Ist der nächstgelegene Kursort weniger als 3 km entfernt, erhält der Teilnehmer keine Fahrtkosten.
Sie verweisen selbst auf das o.g. Schreiben. Von einer kompletten Streichung des Fahrkostenersatzes kann aber demnach nicht die Rede sein.
Zu Ihrer weiteren Frage: Was der Bundesinnenminster und CDU-Mitglied de Maiziere unter Integrationsverweigerern im Detail versteht entzieht sich meiner Kenntnis. Doch die Verwendung solcher Begriffe ist erkennbar populistisch. Es ist jedoch anzuerkennen, dass die Förderung auch mit der Forderung einhergehen muss, diese Angebote auch wahrzunehmen (Fördern und Fordern).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Edgar Franke