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Frage von Klaus L. •

Frage an Edgar Franke von Klaus L. bezüglich Familie

Stimmt es, daß die Angehörigen eines verstorbenen Bundestagsabgeordneten 2000,-- Euro Sterbegeld erhalten., während es den Arbeitnehmern und Beamten gestrichen wurde.
Wenn ja, mit welchem Recht

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Hinterbliebene von Abgeordneten haben Anspruch auf Überbrückungsgeld, nicht auf Sterbegeld. Es dient dazu, die Umstellung auf die neuen Lebensverhältnisse finanziell zu erleichtern. Solche und ähnliche Leistungen gibt es ebenso bei Rentnern und Beamtenpensionären. Diese erhalten nach dem Beamtenversorgungsgesetz eine Summe in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. Auch in die meisten Tarifverträgen für Arbeitnehmer, wie zum Beispiel der Bau-Tarifvertrag, sehen dies vor.

Das Überbrückungsgeld bei Abgeordneten beträgt bei einer Dauer der Mitgliedschaft von mehr als acht Jahren oder von mehr als zwei Wahlperioden das Eineinhalbfache der Abgeordnetenentschädigung.

Das Überbrückungsgeld diente früher auch teilweise zur Abdeckung von Bestattungskosten, weil Abgeordnete nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehören. Im Zuge der Streichung des Sterbegelds bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zum 1.1.2004 wurde auch das Überbrückungsgeld für die Abgeordneten entsprechend um 1.050 € gekürzt.

Für die Höhe des Überbrückungsgeldes gibt es daher auch keinen generellen Betrag, sondern sie richtet sich nach der Dauer der Mitgliedschaft, kann daher auch komplett entfallen.

Freundliche Grüße
im Auftrag

Gudrun Bärthel-Schneck

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