Frage an Edelgard Bulmahn von Florian R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Bulmahn,
mit erheblicher Besorgnis beobachte ich die aktuellen Pläne von Frau von der Leyen bzgl. Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt.
Selbstverständlich ist mir, wie auch jedem anderen geistig gesunden Menschen bewusst, dass es sich bei Kinderpornografie um ein abscheuliches Verbechen handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Seiten des Täters kommerzielle oder persönliche Hintergründe ausschlaggebend für eine solche Tat sind bzw. waren.
Ich habe allerdings beträchtliche Bedenken, was den Erfolg und die Legitimität (auf Basis unseres Grundgesetzes) dieser Maßnahme angeht.
zum Erfolg: Es ist ohne größere Probleme möglich, die zur Sperrung von Internetseiten eingesetzte Technik zu Umgehen. Dies wird auf zahlreichen, leicht auffindbaren Internetseiten erklärt. ( siehe u.a. http://www.ccc.de/censorship/dns-howto/ und http://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0 )
zur Legitimität: Im Falle von Kinderpornografie scheint es gerechtfertigt zu sein, eine Zensur einzuführen. Wer aber garantiert, dass diese Zensur nicht auf andere "unliebsame" Themen ausgeweitet wird - sie der Willkür unterliegt? Welche unabhängige Kontrollinstanz gibt es?
Unterstützen Sie das Vorgehen von Frau von der Leyen? Wie sind Ihre Ansichten zu diesem Thema?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Remke
Sehr geehrter Herr Remke,
Vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.
Wir müssen dringend etwas tun, um Kinder und Jugendliche effektiv vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Um dies zu ermöglichen ist unbedingt eine Gesamtstrategie notwendig. Ein wichtiger Baustein ist dabei der Kampf gegen Kinderpornografie in den neuen Medien und insbesondere im Internet. Deshalb begrüße ich einen entsprechenden Gesetzesentwurf.
Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde in dieser Woche in den Bundestag eingebracht und damit beginnen erst die parlamentarischen Beratungen. Auf Bestreben der SPD-Arbeitsgruppe wird der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, dem ich vorsitze, am 27. Mai 2009 eine öffentliche Anhörung durchführen, in der auch datenschutzrechtliche Aspekte erörtert werden sollen. Ihre Kritikpunkte werde ich sowohl in der Arbeitsgruppe als auch im Ausschuss ansprechen.
Zu der Anhörung sind sie selbstverständlich herzlich eingeladen. Informationen dazu finden sie unter http://www.Bundestag.de
Wichtig ist, dass wir Kinder schützen. Dies muss im Vordergrund stehen. Gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass Internetseiten ohne kinderpornografische Inhalte auch weiterhin von einer Sperrung bewahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB