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Edelgard Bulmahn
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Frage von Manfred B. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Manfred B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

in Ihrer Antwort vom 18.2. auf eine Frage nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen erklären Sie, dass sich die SPD im Hamburger Grundsatzprogramm von 2007 für den vorsorgenden Sozialstaat ausgesprochen hat. Ziel soll unter anderem sein, dass sich "die Menschen ihr eigenes Leben frei und selbstbestimmt gestalten können".
Frage: Wie passt dieses Ziel zusammen mit den Zwängen von HartzIV?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Burger,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.

In einem vorsorgenden Sozialstaat, wie ihn die SPD anstrebt, geht es darum, Menschen so zu fördern und zu unterstützen, dass sie ihr Leben selbstbestimmt führen können. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, jedem die bestmögliche Bildung und Ausbildung zu ermöglichen. Gleichzeitig sichert der Sozialstaat Menschen gegen Risiken ab, die niemand allein bewältigen kann. Deshalb haben Sozialversicherungen, wie die Kranken- oder Rentenversicherung eine große Bedeutung für alle Menschen.
Der Sozialstaat basiert auf Solidarität, einer steht für den anderen ein und umgekehrt. Das Arbeitslosengeld II ist ein Beitrag, um in Zeiten der Arbeitslosigkeit den Lebensunterhalt zu sichern. Das wichtigste Ziel bleibt dabei, dass Arbeitssuchende schnell wieder eine Arbeitsstelle finden. Daher halten wir an dem Ziel der Vollbeschäftigung fest.
Daher hat sich die SPD zum Ziel gesetzt, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, die nicht nur eine finanzielle Absicherung gegenüber den Risiken der Arbeitslosigkeit darstellt, sondern versucht, sie zu vermeiden. Die Qualität der Arbeitsvermittlung und ihre Förderinstrumente sollen dabei deutlich verbessert werden.
Neben Vorsorge wird Unterstützung auch weiterhin notwendig sein. Daher strebt die SPD einen Umbau der sozialen Sicherungssysteme zu Bürgersozialversicherungen an. Diese beziehen alle Bürgerinnen und Bürger bei der Absicherung von z.B. Arbeitslosigkeit nach dem Solidarprinzip ein.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich sehr für die Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengelds II, wie sie zum 1. Juli 2009 in Kraft treten eingesetzt, um der Entwicklung der aktuellen Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls bedarfsgerecht erhöht. Die Leistungen des Arbeitslosengeldes II umfassen neben dem Grundbedarf von 359 Euro Beiträge zur Sozialversicherung und Kosten der Unterkunft (Miet- und Heizkosten). Hinzu kommen einmalige Leistungen (für Alleinerziehende, Schwangere, Schwerbehinderte oder bei aufwändiger Ernährung) und Mehrbedarf (Erstausstattung der Wohnung, bei Schwangerschaft oder z.B. bei Klassenfahrten der Kinder). Ein Zuverdienst wird innerhalb des Freibetrages ermöglicht. Zusätzlich kann ein Einstiegsgeld für bis zu 24 Monate gewährt werden, wenn eine Arbeit aufgenommen wird, die weniger oder unwesentlich mehr bringt als das Arbeitslosengeld II oder als Zuschuss bei Selbstständigkeit.
Vermögensanteile, die nicht angerechnet werden, wie das sogenannte Schonvermögen bzw. Freibeträge für Empfänger von Arbeitslosengeld II werden unter folgenden Bedingungen gewährt:

• für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro.
• Bei Erwachsenen gilt für das allgemeine Vermögen ein Freibetrag von mindestens 3100 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro.
• Für jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft gilt über den Grundfreibetrag von 3100 € hinaus ein Betrag von 750 € für notwendige Anschaffungen
• Altersschonvermögen: für Altersvorsorge ist es neben dem Allgemeinvermögen zusätzlich möglich, nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung anzusparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.750 Euro.
• Andere Geldanlagen oder Bargeld sind nicht geschützt.
• Oberhalb der Freibeträge wird das Vermögen mit ALG II verrechnet und als Einkommen gewertet.
• Der Besitz eines Autos ist erlaubt und sollte angemessen sein. Derzeit gilt ein Wiederverkaufswert von 7500 Euro laut Rechtsprechung als Orientierungsgröße, der Betrag ist aber gesetzlich nicht festgeschrieben. Ein/e erwerbsfähige/r Partner oder Partnerin darf ebenfalls einen Pkw besitzen.
• Eine Eigentumswohnung oder ein selbst genutztes Haus gelten bis ca.130 qm als angemessen, Grundstücke in der Stadt in der Regel bis zirka 500 qm, auf dem Land bis zirka 800 qm. Wäre der Verkauf von Immobilien und Grundstücken mit großem Verlust verbunden, dürfen sie behalten werden.
• Schuldzinsen in angemessener Höhe aus Raten für Wohneigentum, Grundsteuer, Abgaben und Nebenkosten werden vom Staat übernommen, jedoch nicht die Tilgungsraten. Ausnahmen sind möglich, wenn das Wohneigentum selbst genutzt wird und größtenteils abbezahlt ist. Dann können die Tilgungsraten als Kosten der Unterkunft bis zur Höhe der ortsüblichen Miete einer angemessen großen Wohnung geltend gemacht werden.

Die SPD setzt sich mit dem am 14. Juni 2009 auf dem Bundsparteitag beschlossenen Regierungsprogramm dafür ein, dass die Grenzen für das Altersschonvermögen angehoben werden. In Zukunft sollen sämtliche Formen der privaten Altersvorsorge nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden, sofern sie erst nach dem Renteneintritt monatlich ausbezahlt werden.
Das Lohnabstandsgebot nach § 28 Abs. 4 SGB XII schreibt allerdings vor, dass Einkommen durch Erwerbsarbeit höher sein müssen als soziale Transferleistungen. Zum Vergleich wird regelmäßig ein durchschnittliches Einkommen der sogenannten unteren Lohngruppen zugrunde gelegt.
Ein wichtiges Ziel sozialdemokratischer Politik ist deshalb, dass alle anständig bezahlte Arbeit haben, auch in schwierigen Zeiten. Wir setzen uns daher für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ein. Es geht um gute Arbeit für guten und fairen Lohn. Von einem gesetzlichen Mindestlohn wird mittelfristig das gesamte Lohnniveau profitieren, da Dumpinglöhne verboten sind. Dann ist auch eine Erhöhung der Regelsätze des Arbeitslosengeldes II wiederum möglich.
Eine andauernde Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen bringt unbestritten Einschränkungen mit sich. Aber ich teile Ihre Meinung nicht, dass der Erhalt von Arbeitslosengeld II einen Zwang darstellt. Vielmehr ist dies eine soziale Leistung des Staates, um Arbeitssuchende auf ihrem Weg zu unterstützen. Damit dies gelingen kann ist auch die aktive Mitwirkung der Betroffenen wichtig. Nur so kann eine Solidargemeinschaft funktionieren.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB