Frage an Edelgard Bulmahn von Günter W. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Edelgard Bulmahn
Wie sie wissen liegt gegen das EEG 2009 eine Verfassungsbeschwerde von der Fa. GENO Bioenergie Leasingfonds Erste GmbH & Co KG vor.
Parallel haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen eine Änderung des Bestandsschutzes für bestehende Biogasanlagen im Bundesrat beantragt. Der Gesetzesantrag passierte in der 851. Sitzung am 28. November 2008 den Deutschen Bundesrat. Nunmehr steht eine Beschlussfassung im Deutschen Bundestag an.
Ich frage Sie als Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.
1. Werden Sie die Beschlussfassung zum Termin Anfang Februar 2009 unterstützen oder verzögern bis das Verfassungsgericht entscheidet ?
2. Werden Sie dem Antrag zustimmen ?
3. Ist es gerecht Bestehenden Anlagen die unter dem Gesichtspunkt eneuerbarer Energie (Umwelt) konzipiert waren im nachhinein durch die Gesetzgebung den Boden zu entziehen ? (Bestandsschutz)
Als Kleinanleger habe ich in gutem Glauben an die Gesetzeslage Anteile am Leasingfonds Bioenergiepark "Klarsee" in Pekum bei der Raiffeisenbank gekauft.
Gründe waren, etwas für erneuerbare Energie und die Umwelt zu tun.
Gleichzeitig aber auch als zusätzliche Altersvorsorge.
Ich hätte nie gedacht das der Gesetzgeber die Basis dieser Anlage im nachhinein verändert.
Mit frdl. Grüßen
Günter Wagner
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal. Gerne erläutere ich Ihnen als Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie die Regelungen zu bestehenden Biogasanlagen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz von 2009 (EEG 2009). Als Wirtschaftsausschuss sind wir bei diesem Gesetz allerdings nur mitberatend, der federführende Ausschuss ist der Umweltausschuss.
Das EEG regelt die Vergütungssätze für Strom der durch Biomasseanlagen erzeugt wird und unterscheidet dabei zwischen kleinen und großen Anlagen. Je größer eine Biomasseanlage ausgelegt ist, umso wirtschaftlicher kann sie auch betrieben werden. Die Vergütung für die Kilowattstunde Strom sinkt deshalb, je größer die Anlagen sind. Bereits im EEG von 2004 war geregelt, dass mehrere Anlagen die mit einer gleichartigen Erneuerbaren Energie betrieben werden, deshalb unter bestimmten Vorraussetzungen als eine Anlage zu behandeln sind.
Einzelne Betreiber von Biomasseanlagen haben ihre Anlagen im Wissen um diese Vorschrift, modulartig aus kleineren Anlagen aufgebaut, um so die höhere Vergütung für Kleinanlagen zu erhalten. Damit wurden jedoch die bestehenden gesetzlichen Regelungen bewusst umgangen. Durch dieses rechtswidrige Verhalten hatten sie jedoch keinen Anspruch auf den erhöhten Vergütungssatz, was durch die Bundesregierung bereits im August 2006 ausdrücklich festgestellt wurde. Dennoch bestand in diesem konkreten Punkt eine Vollzugslücke des Gesetzes, den Einzelne ausgenutzt haben. Die SPD-Bundestagsfraktion wollte diese Tatsache nicht länger hinnehmen und hat diesen Sachverhalt deshalb genau geprüft. Wir haben somit im EEG von 2009 eine entsprechende sprachliche Präzisierung vorgenommen, die inhaltlich identisch ist mit der bisherigen Regelung und keine Neuregelung darstellt. Die Frage des Bestandsschutzes stellt sich somit nicht.
Die SPD-Bundestagsfraktion wird den Ausgang der Verfassungsbeschwerden abwarten und daraufhin prüfen, inwieweit ein Änderungsbedarf beim EEG 2009 besteht. Dieses Vorgehen hat die Bundesregierung auch in ihrer Stellungnahme auf den von Ihnen erwähnten Beschluss des Bundesrates vorgeschlagen.
Ihre Angst als Kleinanleger um die Früchte ihres Investments gebracht zu werden kann ich verstehen. Allerdings liegt die Verantwortung für eine möglicherweise falsche Unterrichtung durch die Anbieter nicht auf Seiten des Gesetzgebers. Auch Betreiber oder Anbieter von Anlagen haben die Pflicht, sich umfassend über Förderbedingungen zu informieren und diese Informationen auch entsprechend weiterzugeben. Wenn es beim Abschluss ihres Vertrages zum Kauf von Anteilen am "Leasingfonds Bioenergiepark Klarsee" durch das Unternehmen oder die vermittelnde Bank keine Hinweise auf eventuell bestehende Risiken gegeben haben, so sollten Sie sich mit Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale in Verbindung setzen. Mit deren Hilfe könnten Sie möglicherweise Regressansprüchen gegen das Unternehmen oder die Bank geltend machen. Ob die notwendigen Vorraussetzungen dafür vorliegen, muss jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.
Auch aus der Rückschau bin ich überzeugt, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz, 2000 von der rot-grünen Bundesregierung aufgelegt, eine Erfolgsgeschichte ist. Es ist ein äußerst wichtiges Instrument um unsere Klimaschutzziele zu erreichen und den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf 20% zu erhöhen. Gleichzeitig hat es schon jetzt zu einer wesentlichen Dynamik auf den Strommärkten geführt und im Bereich der regenerativen Energieerzeugungstechnologien tausende neuer und innovativer Arbeitsplätze geschaffen. Die SPD will diese bewährte Förderung der Erneuerbaren Energien auch weiterhin fortsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB