Frage von K. R. • 23.08.2005
Frage an Edelgard Bulmahn von K. R. bezüglich Recht
Mit Hartz IV wurde ein Regelsatz für Alleinstehende von 345,-- € eingeführt. Als Unterkunftskosten kann man ca. 250 Euro veranschlagen. Damit hat er zusammen ca. 600 Euro, um, wie es die Regierung definiert, einen bescheidenen Lebensstandard zu leben.
Ein Schuldner, der anderen Geld schuldet und gepfändet wird, hat für den gleichen bescheidenen Lebensstandard 1.000 Euro zur Verfügung. Was ist nun ein bescheidener Lebensstandard und wieviel Geld braucht man dafür - 600 oder 1.000 Euro?
mfg
K. Rose
Antwort ausstehend von Edelgard Bulmahn SPD