Portrait von Edelgard Bulmahn
Edelgard Bulmahn
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Edelgard Bulmahn zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Udo S. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Udo S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

am Dienstag den 08.04.2008 wurde eine Änderung der Riesterförderung beschlossen, ist dies Richtig ??

Könnten Sie mir auch die folgende Frage klären. Ist es auch möglich mit der Riesterförderung Genossenschaftsanteile einer Wohnungsbaugesellschaft zu erwerben? Vielen dank im Voraus für ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Schmidt

Portrait von Edelgard Bulmahn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. April 2008.
Das Bundeskabinett hat am 08.04. 2008 das Eigenheimrentengesetz auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf basiert auf den Eckpunkten, auf die sich die Fraktionsspitzen der Großen Koalition bereits im Oktober 2007 verständigt haben.

Fortan können der Erwerb oder der Bau von Wohnimmobilien in die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen werden. Ebenso gilt die Förderung für die Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses sowie der Erwerb von Anteilen an Wohngenossenschaften. Voraussetzung der Förderung ist in jedem Fall die Selbstnutzung der Immobilie.

Bei der Eigenheimrente wird das steuerlich geförderte Kapital in einem Wohnförderkonto erfasst, welches wie alle Riester- Produkte in der Sparphase steuerfrei ist und erst in der Auszahlungsphase besteuert wird. Für bereits angesparte geförderte Altersvorsorge gibt es die sogenannte "Entnahmemöglichkeit"; d.h. ein Teil oder der Gesamtbetrag kann für die Anschaffung oder den Bau der eigenen Immobilie eingesetzt werden, dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen, der so entnommene Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. In Zukunft können sowohl Bausparkassen als auch Genossenschaften die Eigenheimrente als begünstigtes Anlageprodukt anbieten. Sollten Sie über den Abschluss eines Riester- Vertrag nachdenken, so können sie die Zulagenanträge bis Ende des Jahres stellen. Mit der Eigenheimrente wurde ein weiteres Instrument für eine individuelle, passende Altersvorsorge geschaffen.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.bundesfinanzministerium.de

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn