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Edelgard Bulmahn
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Frage von Hans-Ulrich L. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Hans-Ulrich L. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Buhlmahn,
nach der Abschaffung der Eigenheimzulage wird die Anschaffung einer Eigentumswohnung steuerlich nicht mehr gefördert. Nachdem der Sparerfreibetrag gekürzt wurde, das Halbeinkünfteverfahren für Privatvermögen und der Werbungskostenabzug abgeschafft wird, lohnt es auch nicht mehr, in jungen Jahren auf ein sicheres Eigenheim im Alter zu sparen. Riester kommt ja nicht in Frage. Die neue Abzugssteuer von 25 % benachteiligt Steuerpflichtige mit geringem Einkommen.
Plant die SPD in Zukunft, das Ansparen in jungen Jahren mit der Zielsetzung der Anschaffung einer Eigentumtumswohnung im Alter zu fördern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lamm,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei Abgeordnetenwatch. Die Eigenheimzulage war seit Jahren die steuerliche Einzelsubvention mit dem höchsten Volumen im Bundeshaushalt. Aufgrund der guten Wohnraumsituation in Deutschland ist die steuerliche Förderung von Wohneigentum seit Jahren aber nicht mehr erforderlich. In einigen Gebieten mit hohem Wohnungsleerstand ist sie zwischenzeitlich sogar kontraproduktiv geworden.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass das ursprüngliche Förderziel des Eigenheimzulagengesetz, nämlich die Behebung der schlechten Wohnraumsituation nach dem Zweiten Weltkrieg, bereits erreicht worden ist. Mittlerweile gehen die Bevölkerungszahlen und mit ihnen der Wohnraumbedarf sogar zurück. Die generelle Förderung ohne Berücksichtigung der regional unterschiedlichen Gegebenheiten geht deshalb am Bedarf vorbei.

Die Zulage wurde überwiegend von Haushalten im oberen Drittel des geförderten Einkommensbereichs in Anspruch genommen. Häufig wurde also auch ohne die Zulage gebaut oder gekauft. Die Eigenheimzulage führte zu Verzerrungen, Mitnahmeeffekten und Ungerechtigkeiten: Haushalte mit geringen Einkommen, die sich trotz Zulage kein Eigenheim leisten können, finanzierten mit ihren Steuergeldern das Eigenheim Besserverdienender mit. Die SPD hat sich seit längerem für ein Modell zu besseren Einbeziehung der Wohnimmobile in die private Altervorsorge (Riester-Rente) eingesetzt und die Koalitionsfraktionen haben sich nun darauf verständigt. Das Modell soll so schnell wie möglich gesetzlich umgesetzt werden.

In der Grundkonzeption des “Wohnriester” hat die SPD sich mit der Forderung durchgesetzt, dass eine Riester-Förderung für den Immobilienbereich nur dann möglich ist, wenn die wichtigsten Regeln für die Riester-Förderung auch hier eingehalten werden und keine bevorzugte Klasse von Riesterprodukten entsteht. Dieser Vorgabe folgte bereits ein erster, im vorigen Jahr vorgelegter Gesetzentwurf des BMF. Zu den Riester-Regeln gehört insbesondere auch die nachgelagerte Besteuerung. CDU/CSU hatten diesen Ansatz damals abgelehnt und bevorzugten lange das Bausparkassenmodell (auch “Sofa-Modell” genannt), das eine Besteuerung während der Ansparphase vorsah. In der letzten Phase der Verhandlungen ging es dann eigentlich nur noch um die Zukunft der Wohnungsbauprämie.

Das “Wohnriester”-Konzept in Grundzügen:

• Der Erwerb oder die Herstellung selbstgenutzter Wohnimmobilien sowie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen werden künftig in die Regelungen zur Riester-Förderung einbezogen. Das betrifft den Kreis der Förderberechtigten ebenso wie die Förderbedingungen und –verfahren sowie die Förderhöhe bei Zulage bzw. Sonderausgabenabzug. Entsprechende Darlehensverträge werden in den Kreis der begünstigten Anlageprodukte aufgenommen.

• Im Zusammenhang mit der Investition in selbstgenutztes Wohneigentum oder in Genossenschaftsanteile werden die Entnahmemöglichkeiten verbessert (bis zu 75 %) bzw. eine einmalige Entnahme zur Entschuldung zu Beginn der Auszahlungsphase ermöglicht. Die Rückzahlung des entnommenen Betrages ist dann nicht mehr zwingend erforderlich.

• Tilgungsbeiträge werden wie Vorsorgebeiträge steuerlich berücksichtigt. Gewährte Zulagen können zu 100 % zur Tilgung eingesetzt werden.

• In der Auszahlungsphase wird ein Wahlrecht zwischen einer nachgelagerten Besteuerung über 25 Jahre oder einer Einmalbesteuerung gewährt.

• Wird die Einmalbesteuerung gewählt, tritt eine 20-jährige Haltefrist der geförderten Immobilie in Kraft, um den Förderzweck sicher zu stellen. Jederzeit ist auch in der Auszahlungsphase die Umschichtung von einer geförderten Immobilie in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich.

Auf der Basis dieses "Wohnriester"-Konzepts sowie den Vereinbarungen zur Fokussierung der Verwendung der Wohnungsbauprämie auf wohnungswirtschaftliche Maßnahmen und zur Erweiterung des Riester-Anbieterkreises um die Bausparkassen werden die Koalitionsfraktionen das Bundesfinanzministerium um die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfes bitten.

Damit liegt ein gutes Modell vor, die selbstgenutzte Wohnimmobilie in die private begünstigte Altersvorsorge einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB