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Edelgard Bulmahn
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Frage von peter u. •

Frage an Edelgard Bulmahn von peter u. bezüglich Finanzen

Parteienfinanzierung
es gibt in den letzten jahren kaum noch einen grund, die spd zu wählen.
das eintreten und die zustimmung für diese erhöhung der parteienfinanzierung trägt bestimmt auch nicht dazu bei.

werden sie der erhöhung zustimmen??

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Unger,

gerne möchte ich auf Ihre Anfrage bezüglich der aktuellen Diskussion zur Parteienfinanzierung antworten. Lassen Sie mich dazu zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen machen.

Nach dem Grundgesetz ist es die Aufgabe von Parteien, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Damit sie diese Aufgabe erfüllen können, erhalten Parteien staatliche Mittel. Die Vergabe dieser Gelder und die Rechenschaftslegung sind im Parteiengesetz geregelt.

Die Höhe der staatlichen Mittel berechnet sich zum einen am Erfolg der jeweiligen Partei bei den letzten Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen. Zum anderen dienen die Höhe von Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie rechtmäßig erlangte Spenden als Maßstab ihrer gesellschaftlichen Verwurzelung. Durch das Parteiengesetz ist eine absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung festgeschrieben. Diese beträgt aktuell 133 Mio. Euro jährlich. Ebenso gibt es zusätzlich eine relative Obergrenze. Diese besagt, dass die staatlichen Mittel die selbsterwirtschafteten Mittel einer Partei nicht übersteigen dürfen.

In einem Urteil aus dem Jahre 1992 hat das Bundesverfassungsgericht eine jährliche Überprüfung der Anpassung der staatlichen Mittel an die Preisentwicklung vorgesehen. Gleichzeitig gibt das Gericht vor, dass eine solche Anpassung durch eine Änderung des Parteiengesetzes erfolgen muss. In den vergangenen fünf Jahren hat es eine solche Anpassung nicht gegeben.

Die Fraktionen der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien führen derzeit Gespräche über eine Anpassung der absoluten Obergrenze an die Inflationsrate. Eine Änderung der Struktur der staatlichen Finanzierung ist dabei kein Thema. Der Parteivorstand der SPD hat in seiner Sitzung am 20. August 2007 nachdrücklich bestätigt, dass die aktuelle Mitgliederentwicklung und die Wahlzurückhaltung für die Anpassung der staatlichen Mittel an die Preisentwicklung keine Rolle spielen.

Es gibt derzeit noch keine konkreten Vereinbarungen über den Umfang der Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung. Einigkeit besteht unter den Bundestagsfraktionen jedoch darin, dass fünf Jahre nach der letzten Erhöhung eine Anhebung notwendig ist. Eine Entscheidung des Bundestages zur Änderung des Parteiengesetzes steht derzeit noch gar nicht an.

Als Mitglied des Deutschen Bundestages und des Parteivorstandes der SPD kann ich Ihnen versichern, dass wir die Frage der Parteienfinanzierung sorgfältig diskutieren und erst dann eine Entscheidung treffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn, MdB