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Edelgard Bulmahn
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Frage von Ingo J. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Ingo J.

Sehr geehrte Frau Buhlmahn,

in der letzten Abtimung im Parlament hatten Sie für den Einsatz deutscher Streitkräfte gegen den IS in Syrien gestimmt.

Nach Informationen zum Bürgerkrieg in Syrien auf Wikipedia https://en.wikipedia.org/wiki/Syrian_Civil_War wird eine Fraktionierung der Kriegsparteien beschrieben.

Können Sie bitte einordnen welche Fraktion in diesem Konflikt nun militärisch durch die Bundeswehr unterstützt werden soll?

Weiterhin wäre interessant zu erfahren, welche zusätzlichen nicht-militärischen Maßnahmen zur Deeskalation und Befriedung des syrischen Bürgerkrieges von Ihnen vorangetrieben werden, insbesondere im Zusammenhang des Ölschmuggels in die Türkei?

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Jäger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Portal.

Der Deutsche Bundestag hat am 4. Dezember 2015 nach ausführlicher Debatte mit großer Mehrheit dem Antrag der Bundesregierung zugestimmt, militärische Fähigkeiten im Kampf gegen den IS bereitzustellen. Dazu gehören sowohl Aufklärungs- und Luftbetankungsflugzeuge sowie eine Fregatte zum Schutz eines französischen Flugzeugträgers. Das Ziel dieses Mandates ist klar umrissen: Es geht darum, den IS zu bekämpfen, seine Rückzugsräume zu zerstören und zu verhindern, dass er weiterhin in vielen Ländern Angst und Schrecken verbreitet.
Dieser Einsatz ist völkerrechtlich legitimiert. Deutschland unterstützt Frankreich, den Irak und andere Länder im Kampf gegen den IS auf Grundlage des Rechts der kollektiven Selbstverteidigung, wie es in Artikel 51 der VN-Charta zum Ausdruck gebracht wird.

In mehreren Resolutionen hat der VN-Sicherheitsrat festgestellt, zuletzt in der Resolution 2249 vom 20. November 2015, dass „der Terrorismus in allen seinen Arten und Erscheinungsformen eine der schwersten Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit darstellt“ und dass wir entschlossen sind „diese beispiellose Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit mit allen Mitteln zu bekämpfen.“ Ebenfalls nach den Anschlägen von Paris hat sich Frankreich als erster Mitgliedstaat der EU auf die Beistandsklausel in Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages berufen.

Nicht-militärische Maßnahmen sind von großer Bedeutung im Kampf gegen den Terrorismus, davon bin ich überzeugt, das gilt auch für die Bekämpfung des illegalen Ölschmuggels. Am 17.12. verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, auch auf deutsche Initiative hin, die Resolution 2253 (2015) zur Eindämmung der Terrorismusfinanzierung, insbesondere dem Ölhandel. Somit wird der IS wie Al-Qaida behandelt, wenn es darum geht, ihm Zugang zu Finanzmitteln und dem Bankensystem zu verwehren und die Finanzierung des sogenannten „Islamischen Staats“ durch den illegalen Handeln mit Öl, Antiquitäten, Lösegeld und Spenden wird ausgetrocknet. Auch im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit der Anti-IS Koalition wird der Ölschmuggel in den Blick genommen.

Seit Beginn der internationalen Bemühungen im Kampf gegen die Terrororganisation IS konnte deren Vormarsch überwiegend aufgehalten werden. Der IS gerät- militärisch und auch finanziell- zunehmend in die Defensive und wird teilweise sogar zurückgedrängt. Unser außen- und sicherheitspolitisches Engagement zeigt also erste Erfolge. Dies ist nicht zuletzt dem unermüdlichen Einsatz unseres Außenministers Frank-Walter Steinmeier zu verdanken, der sich international für ein abgestimmtes Vorgehen und für eine politische Lösung des Konflikts einsetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn