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Edelgard Bulmahn
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Frage von Edmund G. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Edmund G. bezüglich Umwelt

Wie ist Ihre Position zum "fracking"? Eine klare Stellungnahme bitte.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Göbel,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. Juni 2015, in der Sie um eine Stellungnahme zum Thema Fracking bitten.

Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Bundestagsfraktion in den parlamentarischen Beratungen darauf achten wird, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit sowie des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten.

Es steht außer Frage, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien an erster Stelle steht. Unsere Energiewende kann nur erfolgreich sein, wenn wir mit vereinten Kräften alles tun, um den Anteil der Erneuerbaren Energien in unserem Energiemix in den nächsten Jahren erheblich zu steigern. Fracking stellt daher keine Alternative zum klimafreundlichen Ausbau von Sonnen-, Wind- oder Bioenergie dar.

Die jetzt geplanten Gesetzesinitiativen zielen darauf ab, bestehende Regelungen im Berg- und Wasserrecht zu konkretisieren und zu verschärfen.

Fracking zur Gewinnung von Erdgas in Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern soll verboten werden. Ausschließlich wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen zur Untersuchung der Auswirkungen auf die Umwelt sollen unter strengen Auflagen möglich sein. Die dabei verwendeten Frackflüssigkeiten dürfen nicht wassergefährdend sein.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass ab 2018 Fracking in Schiefer- und Kohleflözgebieten zu Forschungszwecken erlaubt wird. Über die mögliche Anzahl der Bohrungen wird noch verhandelt, die Vorstellungen liegen zwischen zwei und acht. Die Genehmigung der Bohrungen bleibt aber in der Verantwortung der zuständigen Bergbau- und Wasserbehörde der Länder, die durch das Votum der Expertenkommission nicht gebunden ist.

Das bereits heute praktizierte, sogenannte „konventionelle“ Fracking zur Gasförderung u.a. in Sandgesteinen soll weiterhin durchführbar sein. Die hier bereits bestehenden Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt, beispielsweise der Umgang mit Lagerstättenwasser, sollen verschärft werden. Für alle Frackingvorhaben werden Umweltverträglichkeitsprüfungen verbindlich vorgeschrieben, was die Transparenz und Beteiligung im Genehmigungsverfahren deutlich verbessert. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist damit zwingend durchzuführen.

Darüber hinaus sind Regelungen zur Vorsorge vor Erdbeben und zur Vermeidung von Methanemissionen vorgesehen. Die Beweislast für mögliche Bergschäden, die von Fracking-Maßnahmen bzw. Tiefbohrungen stammen, soll den Unternehmen auferlegt werden. Zudem werden Sie erstmals verpflichtet, die von Ihnen beim Fracking verwendeten Substanzen offenzulegen.

In Wasserschutzgebieten, Heilschutzquellen, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen, die unmittelbar zur Trinkwassergewinnung dienen, wird Fracking untersagt. In den genannten Schutzgebieten wird auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser verboten.
Die Regelungen für den Umgang mit Lagerstättenwasser werden insgesamt deutlich verschärft. An die Entsorgung von Rückflüssen werden hohe Anforderungen gestellt. Auch bei der Entsorgung von Lagerstättenwasser wird eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und damit eine zwingende Öffentlichkeitsbeteiligung eingeführt.

Für Naturschutzgebiete und Nationalparke soll ein Verbot gelten, welches für die Errichtung von Anlagen zum Fracking bzw. zur Ablagerung von Flüssigkeiten gelten soll, um den Schutz dieser besonders empfindlichen Gebiete sicherzustellen. In Natura 2000-Gebieten werden sowohl das Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein als auch die untertägige Einbringung von Lagerstättenwasser von solchen Fracking-Maßnahmen verboten.

Im weiteren Verfahren wird die SPD-Bundestagsfraktion für eine sorgfältige Beratung der Gesetzentwürfe im Deutschen Bundestag Sorge tragen, bei der auch die Umweltverbände und betroffenen gesellschaftlichen Gruppen angehört werden. Insbesondere die Rolle der Expertenkommission sowie die Fragen des Umgangs mit dem Lagerstättenwasser, die Durchsetzbarkeit eines Fracking-Verbots im Schiefergestein durch Behörden der Länder sowie die Sinnhaftigkeit der im Gesetz vorgesehenen Abgrenzung von Fracking-Verbotsgebieten werden wir umfassend überprüfen und daraus eine Positionierung der SPD-Bundestagsfraktion entwickeln. Die SPD wird dafür sorgen, dass der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers, dabei ein zentrales Anliegen sein wird. Wir behalten uns vor, gegebenenfalls auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn