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Edelgard Bulmahn
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Frage von Frank L. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Frank L.

Sehr geehrte Frau Bulmahn,
Hannover liegt nur wenige Kilometer von den Erdgasvorkommen in der südlichen Lüneburger Heide entfernt. Ungeachtet der Tatsache, dass es sich hier um das Wassergewinnungsgebiet der umliegenden Metropolen Hamburg, Bremen, und Hannover handelt, hat man sich ja auch hier bereits im Fracking versucht.
Mich würde interessieren welche Meinung Sie als meine Abgeordnette im Bundestag zum Thema Fracking vertreten.
Mit freundlichem Gruß
Frank Liczkowski

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Liczkowski,

vielen Dank für Ihre Mail vom 17. Juni 2015 zum Thema Fracking.

Ich verstehe Ihre Bedenken bezüglich der Auswirkungen von Fracking-Vorhaben auf Wassergewinnungsgebiete.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich als Abgeordnete und die gesamte SPD-Bundestagsfraktion in den momentan laufenden parlamentarischen Beratungen zum Fracking-Regelungspaket darauf achten werden, dass der Schutz der Umwelt, der Gesundheit und insbesondere des Schutzgutes Trinkwasser absoluten Vorrang erhalten.

Ich begrüße das von Bundesumweltministerin Hendricks und Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte Fracking-Regelungspaket. Dem Regelungspaket liegen folgende Gedanken zugrunde: 1. In besonders schützenswerten Gebieten soll konventionelles und unkonventionelles Fracking grundsätzlich verboten werden; 2. Kommerzielles unkonventionelles Fracking soll bis auf weiteres verboten werden; 3. Transparente Dokumentation und Regeln sollen höchste Priorität bei Probebohrungen im Rahmen der Forschungsarbeit bekommen.

Konkret heißt dies, dass momentan höchstens Probebohrungen zu Forschungszwecken erlaubt werden sollen und sich die Anzahl dieser Probebohrungen nach Ansicht der SPD-Fraktion und vieler Sachverständiger auf bundesweit höchstens zwei beschränken soll. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.

Momentan gibt es noch viele ungeklärte Fragen, darunter fallen unter anderem die Rolle der Expertenkommission und ihrer Empfehlungen, die genaue Anzahl von Probebohrungen, die Klarstellung des wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes sowie Fragen zum Umgang mit Lagerstättenwasser. Diese und andere strittige Punkte werden noch debattiert.

Der Schutz der Umwelt, insbesondere unseres Trinkwassers, ist unser zentrales Anliegen. Mit der Verschiebung der Abstimmung haben wir nun wichtige Zeit gewonnen, um über entscheidende Punkte noch einmal gründlich bis zum Herbst zu diskutieren. Dabei halte ich es für besonders wichtig, dass die Entscheidungskompetenz für Probebohrungen letztlich beim Deutschen Bundestag und nicht bei einer Expertenkommission liegt.

Besonderes Augenmerk muss darauf liegen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin an erster Stelle steht. Unsere Energiewende kann nur dann erfolgreich sein, wenn wir mit vereinten Kräften alles tun, um den Anteil der Erneuerbaren Energien in unserem Energiemix in den nächsten Jahren erheblich zu steigern. Fracking kann und soll nicht den klimafreundlichen Ausbau von Sonnen-, Wind- oder Bioenergie bremsen.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn