Frage an Edelgard Bulmahn von Christine H.
Sehr geehrte Frau Buhlmahn,
aktuell berät der Bundestag über die geplanten Änderungen wasser-, naturschutz- und bergrechtlicher Gesetze und Verordnungen zur Regelung des Einsatzes von Fracking in Deutschland. Dieser Gesetzgebungsprozess wirft allerdings einige Fragen auf:
1) Welche offenen Fragen sind mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas mittels Fracking verbunden und sollten Ihres Erachtens an welchen Standorten und in welchem Umfang erprobt werden?
2) Halten Sie die Verpressung von Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas für sinnvoll und wenn ja, wie sollte Sie Ihres Erachtens von Statten gehen?
3) Unterstützen Sie die Auffassung, dass die Aufsuchung, Gewinnung von Erdgas und Erdöl und die untertägige Versenkung von Lagerstättenwasseer aus Tiefbohrungen nur erteilt werden darf, wenn keine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen ist? Bitte begründen Sie Ihre Auffassung.
4) Halten Sie die Einführung einer 3000-Meter-Grenze für sinnvoll? Wenn ja, wie begründen Sie diese Grenzziehung?
5) Es gibt demokratie-theoretische Bedenken hinsichltich der Legitimation der vorgeschlagenen Expertenkommission. Diese könnte trotz fehlender demokratischer Legitimation Fracking in Deutschland ermöglichen. Teilen Sie diese Bedenken? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank für Ihre Antworten und freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Horres,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.
Aufgrund der Vielzahl der Anfragen, die uns über die Seite www.abgeordnetenwatch.de erreichen, habe ich mich gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen dafür entschieden, zunächst nur Fragen aus dem eigenen Wahlkreis zu beantworten.
Ich bitte Sie dafür um Verständnis und würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an meine Kollegin wenden, die Ihren Wahlkreis für die SPD betreut.
Mit freundlichen Grüßen,
Edelgard Bulmahn