Frage an Edelgard Bulmahn von Pill M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
frage:warum bekomme ich KEINEN mindeslohn?
frage:warum verdienen Sie über 8000,-EURO,wofür?
frage:warum erhöhen Sie ihr einkommen, über 800,-euro,finden Sie das richtig?
frage:beantworten Sie selber meine fragen?
mfg
Sehr geehrter Herr Marlowe,
vielen Dank für Ihre Mail auf diesem Portal.
Der gesetzliche Mindestlohn ist auf Drängen der SPD im Koalitionsvertrag festgelegt worden. Es gab noch in einigen Punkten Konkretisierungsbedarf, der im Gesetzgebungsverfahren erarbeitet und präzisiert wurde. Aber die Kernpunkte waren bereits im Koalitionsvertrag verbindlich geregelt. Ab dem 1. Januar 2015 werden viele Millionen Beschäftigte mindestens einen festgeschriebenen Mindestlohn erhalten. Aber auch Millionen anderer Arbeitnehmer werden davon profitieren, weil die neue Untergrenze das Lohngefüge insgesamt nach oben verschiebt.
Der Mindestlohn selbst wird zunächst gesetzlich auf 8,50 Euro pro Stunde festgelegt. Die Höhe wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Eine Kommission, zusammengesetzt aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Experten soll künftig überprüfen und festlegen wie hoch der Mindestlohn sein muss.
Zur Diätenerhöhung: Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung vergleichbar der von Landräten und Bürgermeistern mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250.000 Einwohner umfasst. Und das ist mehr als gerechtfertigt, denn eine 80-Stunden Arbeitswoche ist z.B. für mich die Regel.
Diese Größenordnung wurde bereits 1995 gesetzlich festgelegt; tatsächlich haben die Abgeordnetenbezüge jedoch diese Höhe bisher nie erreicht, da die Parlamentarier wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet hatten. So gab es beispielsweise in den 90er Jahren wie auch in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Ab dem 1. Juli 2016 wird sich die Steigerung der Abgeordnetendiäten dann nach dem sog. jährlichen Nominallohnindex des Statistischen Bundesamtes richten.
Die Diäten steigen oder sinken also künftig entsprechend der Entwicklung des Bruttodurchschnittsverdienstes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zu Ihrer letzten Frage. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereiten Antworten und Themen nach einer Besprechung mit mir inhaltlich vor. Die Überarbeitung der Entwürfe und die endgültige Fassung geschieht durch mich.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn