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Edelgard Bulmahn
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Frage von Tim G. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Bulmahn,

Sie hatten mir auf meine Fragen im Wahlkampf unter anderem versichert, sich als Abgeordnete meines Wahlkreises für ein Auskunftsrecht der Presse gegenüber Bundesbehörden einsetzen zu wollen. Nun will die CDU das nicht in die Koalitionsvereinbarung mit der SPD aufnehmen. Könnten Sie sich bitte dafür stark machen, dass ein gutes Gesetz dazu kommt?

Wir Journalisten bekommen derzeit von Bundesbehörden so gut wie keine Auskünfte, weil nach deren Geschmack so ziemlich jede Frage, selbst nach einem Aktenzeichen, schon über dem vom Bundesverwaltungsgericht postulierten "Minimalstandard" liegt.

Können Sie sich bitte dafür stark machen, dass die SPD-geführten Ministerien ihre Pressestellen anweisen, Auskünfte an die Presse nicht nach einem "Minimalstandard" zu erteilen, sondern die über viele jahrzehnte eingeübten Regeln für die Abwägung nach den Landespressegsesetzen beachten? Diese Weisungen sollten auf den Webseiten der Pressestellen veröffentlicht werden.

Portrait von Edelgard Bulmahn
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gerber,

vielen Dank für ihre Nachricht auf diesem Internetportal.

Wir haben, wie ich es bereits in meiner letzten Antwort zu diesem Thema zugesichert habe, uns dafür eingesetzt, auf Bundesebene ein Informationsfreiheits- um ein Transparenzgesetz zu erweitern. Unser Ziel war, möglichst alle für die Öffentlichkeit relevanten Datenbestände, Statistiken, Dokumente und sonstige öffentlich finanzierten Werke frei im Internet zugänglich zu machen. In unserem Gesetzentwurf haben wir daher in der letzten Legislatur einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des ursprünglich rot-grünen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gemacht, in dem wir auch die Ergebnisse der 2012 erfolgten Evaluation des IFG aufgegriffen haben. Es sollte das Verbraucher- und das Umweltinformationsgesetz in das allgemeine Informationsfreiheitsgesetz integrieren. Die Folge wäre gewesen, dass die Verwaltung zur pro-aktiven Veröffentlichung wesentlicher Informationen verpflichtet worden wäre und auch die von ihnen angeprangerten Ausnahmetatbestände deutlich auf das tatsächlich notwendige Maß reduziert und die gebotene Abwägung zugunsten eines überwiegenden öffentlichen Interesses am Informationszugang stattgefunden hätte.

In den Koalitionsverhandlungen konnten wir uns diesbezüglich leider nicht durchsetzen. Dies heißt jedoch nicht, das dieses Thema für uns vom Tisch ist. Wir werden dieses Thema mit der SPD im Innenausschuss auch in Zukunft weiter verfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Edelgard Bulmahn