Frage an Edelgard Bulmahn von Tim G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Bulmahn,
Sie bewerben sich in meinem Wahlkreis um ein Direktmandat. Ich bin geneigt, meine Erststimme unabhängig von Vorlieben für eine bestimmte Partei zu vergeben, und hätte deshalb ein paar Fragen. Mich interessiert, wie Sie zu bestimmten Themen stehen, die mir besonders am Herzen liegen. Mich interessiert nicht, was das Parteiprogramm sagt.
Was halten Sie davon, dass vor dem Nachzug von ausländischen Ehegatten der Nachweis von Deutsch-Kenntnissen verlangt wird?
Über welche Kontakte zu Migrantenorganisationen im Wahlkreis verfügen Sie und wie oft haben Sie in den vergangen Monaten Gespräche mit diesen geführt?
Welche Verbesserungsvorschläge hätten Sie für das Informationsfreiheitsgesetz?
Welche Kontakte haben Sie zu Organisationen wie Transparency International, netzwerk recherche, Deutsche Gesellschaft für die Informationsfreiheit oder ähnlichen und wie stehen Sie zu den von diesen Organisationen vertretenen Positionen?
Wie würden Sie ein Auskunftsrecht für Journalisten gegenüber Behörden des Bundes gestalten und haben Sie darüber eventuell schon mal Gespräche mit einer Journalistenorganisation geführt?
Streben Sie neben dem Mandat für den Deutschen Bundestag andere Ämter etwa in einer künftigen Regierung an oder werden Sie sich ganz auf die Mandatsausübung konzentrieren?
In welchem Ausschuss des Deutschen Bundestages wären Sie nach der Wahl gern Mitglied?
Auf welche Weise werden Sie nach der Wahl den Bürgerinnen und Bürgern Ihres Wahlkreises für Gespräche zur Verfügung stehen und in welchem zeitlichen Umfang? Werden Sie Sprechstunden anbieten und wie viele Stunden pro Woche außerhalb der Sitzungswochen wollen Sie dafür aufwenden?
In jedem Fall danke ich Ihnen dafür, dass Sie sich für unseren Wahlkreis als Kandidatin zu Verfügung gestellt haben und die damit verbundenen Mühen auch zur Beantwortung derartiger Fragen auf sich nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Gerber,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf diesem Portal. Bitte finden sie unten stehend meine Antworten.
Was halten Sie davon, dass vor dem Nachzug von ausländischen Ehegatten der Nachweis von Deutsch-Kenntnissen verlangt wird?
Im Jahr 2007 wurde der Ehegattennachzug ausländischer Ehegatten mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asyl-rechtlicher Richtlinien der EU (BGBl. 2007 I S. 1970) reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten aus Drittstaaten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise in das Bundesgebiet, einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Gefordert wird das Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Ziel dieser Regelung war, Zwangsehen zu verhindern. Doch schon damals kritisierten viele SPD-Abgeordnete diese Rege-lung. Die SPD-Bundestagsfraktion trug sie im Rahmen eines Kompromisses dennoch mit, um im Gegenzug eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete zu erwirken.
Heute zeigt sich: Es fehlen empirische Belege dafür, dass der Spracherwerb im Ausland Zwangsehen verhindern konnte. Vielmehr sind viele Fälle dokumentiert, in denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben. Das ist unverhältnismäßig und ungerecht.
Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2012 einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise aufgehoben werden soll. Der Sprachnachweis kann nach unserem Vorschlag in Deutschland selbst erworben werden. Diesen Antrag unterstütze ich.
Den Antrag mit der Bundestagsdrucksache 17/8921 finden sie unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/089/1708921.pdf
Über welche Kontakte zu Migrantenorganisationen im Wahlkreis verfügen Sie und wie oft haben Sie in den vergangen Monaten Gespräche mit diesen geführt?
Meine Kontakte zu verschiedenen Migrantenorganisationen sind vielfältig. Kontakte pflege ich beispielsweise zu Kargah e.V., Verein für interkulturelle Kommunikation, Migrations- und Flüchtlingsarbeit, www.kargah.de, dem MiSo-Netzwerk Hannover, MigrantInnen Selbst-Organisation, www.misonetz.de, dem Vietnam-Zentrum Hannover e.V., der Schura Niedersachsen e.V., dem Landesverband der Muslime in Niedersachsen, ADV-Nord e.V., www.islam-niedersachsen.de und dem Afrikanischen Dachverband Norddeutschland e.V., www.adv-nord.org.
Ich wohne seit meinem Studium an der Universität Hannover in Hannover-Linden und setze mich seit langem für ein gutes Miteinander zwischen den Kulturen ein. Möglichkeiten des Austausches ergeben sich oft. Bei Veranstaltungen, die ich organisiere sind in der Regel auch immer VertreterInnen unterschiedlicher Kulturen oder Migrantenorgnisationen vertreten. Gelegenheiten zum Austausch ergeben sich in meiner Nachbarschaft oder auch bei Veranstaltungen in den Stadtteilen, bei denen ich eingeladen werde.
Welche Verbesserungsvorschläge hätten Sie für das Informationsfreiheitsgesetz? Wie würden Sie ein Auskunftsrecht für JournalistInnen gegenüber Behörden des Bundes gestalten und haben Sie darüber eventuell schon mal Gespräche mit einer Journalistenorganisation geführt?
Transparenz stärkt die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger, erleichtert Planungsentscheidungen, wirkt Staatsverdrossenheit entgegen und erschwert Manipulatio-nen und Korruption.
Ein moderner Staat, eine lebendige Demokratie braucht Trans-parenz. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf transparentes Handeln von Regierung und Verwaltung. Wir wollen deshalb mit dem Entwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes die Rechte jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers auf Information und Auskünfte stärken und mit dem Entwurf eines Presseauskunftsgesetzes die Informationsansprüche der Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden gesetzlich untermauern. Letzteres ist nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes dringend geboten, damit Medien ihre Wächterfunktion in einer demokratischen Gesellschaft erfüllen können.
Mit dem vor sieben Jahren in Kraft getretenem rot-grünen Infor-mationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes fand daher ein Para-digmenwechsel von der beschränkten Aktenöffentlichkeit hin zu einer wirksamen Informationsfreiheit statt. Gleichzeitig haben wir die erste Fassung des Verbraucherinformationsgesetzes erfolgreich erarbeitet und eine Möglichkeit der Behörden zur aktiven Information der Öffentlichkeit bei Lebensmittelskandalen eingeführt.
Der vorliegende Gesetzentwurf eines Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes greift nun die Vorschläge der im vergan-genen Jahr vom Institut für Gesetzesfolgenabschätzung und Evaluation durchgeführten „Evaluierung des Informationsfrei-heitsgesetzes des Bundes“ und die Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ und Vorschläge zur Verbesserung der Verbraucherinformation auf.
Mit dem vorliegen Entwurf wollen wir folgendes erreichen: Eine Zusammenführung der Informationszugangsansprüche – und zwar auf einem deutlich höheren Informationsfreiheitsniveau –, eine Reduzierung der von den Behörden gerne allzu weit inter-pretierten Ausnahmetatbestände, einen Rechtsanspruch auf Open-Data durch die Verpflichtung, Regierungs- und Verwal-tungsdaten im Internet für jedermann recherchierbar zu machen, und eine Verpflichtung zur proaktiven Information der Öffentlichkeit über verbraucherrelevante Sachverhalte.
Dies alles können sie in unserem Gesetzentwurf (Drucksachen-nummer 17/13467) finden. Erarbeitet haben ihn die Arbeitsgrup-pen Inneres, Medien/Netzpolitik, Verbraucherschutz und Umwelt. Unterstützt wurde die Fraktion bei der jetzigen grundlegenden Überarbeitung von der Zivilgesellschaft, von der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit e.V.
Welche Kontakte haben Sie zu Organisationen wie Transparency International, netzwerk recherche, Deutsche Gesellschaft für die Informationsfreiheit oder ähnlichen und wie stehen Sie zu den von diesen Organisationen vertretenen Positionen?
Ich habe persönlich Kontakte zu Transparency International. Organisationen wie Transparency und die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit weisen immer wieder darauf hin, dass die schwarz-gelbe Regierung immer noch das Antikorruptionsabkommen der UN blockiert, das eine Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung vorsieht. Ich habe den von Marco von Bülow initiierten Verhaltenskodex mit unterzeichnet, den vollständigen Text des Kodex finden sie hier: http://www.marco-buelow.de/uploads/media/Verhaltenskodex_fuer_Abgeordnete.pdf
Streben Sie neben dem Mandat für den Deutschen Bundestag andere Ämter etwa in einer künftigen Regierung an oder werden Sie sich ganz auf die Mandatsausübung konzentrieren?
Ich konzentriere mich auf meine Mandatsausübung.
In welchem Ausschuss des Deutschen Bundestages wären Sie nach der Wahl gern Mitglied?
Sehr gerne möchte ich nach meiner Wahl meine Arbeit im Auswärtigen Ausschuss und im Unterausschuss Zivile Krisenprävention weiter fortsetzen. Die Arbeit liegt mir sehr am Herzen. Wir müssen unserer Verantwortung in der Welt wieder besser gerecht werden. Daher habe ich gemeinsam mit Kerstin Müller von den Grünen „Rot-Grüne Bausteine Ziviler Krisenprävention“ entworfen. Hier stellen wir vor, wie erfolgreiche Friedensförderung in der Welt gelingen kann. Den Link zu diesem Papier und weitere Dokumente zum Thema Friedensförderung finden sie unter: http://www.edelgard-bulmahn.de/aktuelles/nachrichten/2013/403377.php
Auf welche Weise werden Sie nach der Wahl den Bürgerinnen und Bürgern Ihres Wahlkreises für Gespräche zur Verfügung stehen und in welchem zeitlichen Umfang? Werden Sie Sprech-stunden anbieten und wie viele Stunden pro Woche außerhalb der Sitzungswochen wollen Sie dafür aufwenden?
Ich biete regelmäßig Sprechstunden in meinem BürgerInnen Büro, Limmerstraße 23 an. Natürlich kann man mich auch telefonisch erreichen. Da ich in meinem Wahlkreis lebe und regelmäßig den Kontakt zu vielen Vereinen, Organisationen und Einrichtungen pflege, bin ich hier ansprechbar und erreichbar. Mir persönlich ist es wichtig, mit meinen Mitmenschen in Kontakt zu bleiben und auch auf persönliche Anliegen einzugehen. Auf meiner Website sind meine Termine öffentlich einzusehen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten konnte. Auch um die angestrebte rot-grüne Mehrheit zu erreichen, würde ich mich sehr über Ihre Stimme freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn