Frage an Edelgard Bulmahn von Hans-Jürgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Bulmahn!
Die letzten Tage habe ich zu dem Thema ESM in verschiedenen Meldungen vernommen, dass für die Verabschiedung des so genannten Fiskalpaktes eine Zweidrittel Mehrheit notwendig sei.
(Quellen: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundestagesm102.html und http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,824458,00.html )
Nun ist mir bekannt, dass die Notwendigkeit einer Zweidrittel Mehrheit ausschließlich bei Verfassungsänderungen gegeben ist. Leider ist nirgends ersichtlich, so auch nicht auf Ihren Internet Seiten, für was diese Verfassungsänderung stattfinden und wie sie ausfällen soll.
Meine Fragen:
- Können Sie mir erläutern, was hier an Änderungen geplant ist?
- Welche Auswirkungen werden diese Änderungen auf die Souveränität des Volkes, des Einzelnen und des Bundestages als Institution haben?
- Welches Gremium wird dann über die Finanzen bestimmen und wie steht es um die demokratische Legitimation dieser Institution?
- Warum ist nirgends eine mediale Aufklärung zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Bletz
Sehr geehrter Herr Bletz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen die uns nicht nur über die Seite www.abgeordnetenwatch.de erreichen, habe ich mich gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen dafür entscheiden, zunächst nur Fragen aus dem eigenen Wahlkreis zu beantworten.
Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis und würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an Kollegin Kirsten Lühmann wenden, die für die SPD-Bundestagsfraktion Ihren Wahlkreis betreut.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB