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Edelgard Bulmahn
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Frage von Andreas A. •

Frage an Edelgard Bulmahn von Andreas A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Bulmahn,

1. Wie stehen Sie zu der für 2013 geplanten sog. Haushaltsabgabe? Sie sieht u.a. vor, dass man Geld an die Sendeanstalten bezahlen soll, obwohl man weder Internetzugang, TV, Smartphone oder Radio hat, sondern ledglich eine Wohnung.
Die Definition einer Wohnung in dem geplanten Vetragswerk ist m.E. geignet, Willkürentscheidungen Tür und Tor zu öffnen, z.B. könnte die GEZ (oder wie die Institution dann heißen wird) auf die Idee kommen, dass auch ein geräumiger Geräteschuppen eine Wohnung sei. Wie stehen Sie dazu?
Was halten Sie aus datenschutz- und bürgerrechtlicher Sicht davon, dass Dritte, z.B. Nachbarn und Vermieter, dazu angehalten werden sollen, Auskunft über einen bestimmten Wohnungsinhaber zu geben?

2. Was halten Sie von der Idee, den öff.-rech. Rundfunk verschlüsselt zu senden und so nur diejenigen empfangen zu lassen, die auch zahlen, so wie es andere Pay-TV-Sender auch machen?

3. Wie wird Ihrer Meinung nach der Auftrag zur politischen Meinungs-u. Willensbildung im Senden von millionenschweren Bundesligaspielen und Quizshows erfüllt?

Danke im voraus & Grüße aus Hannover
Andreas Adler

P.S.: M.E. ist das, was dort geplant ist, verfassungswidrig, auf jeden Fall ein enorm starkes Stück und dazu geeignet, unsere Demokratie und unseren Staat weiter auszuhöhlen und zu zersetzen, und daher mit allen gebotenen Mitteln des Rechtes und des parlamentarischen Systems zu bekämpfen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Adler,

vielen Dank für Ihre E-Mail bezüglich der Novellierung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ich bin überzeugt davon, dass eine Erneuerung des Rundfunksstaatsvertrags längst überfällig ist, da er in der bisherigen Form weder zeitgemäß, noch gerecht ist und den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten langfristig keine dauerhaft tragfähige Grundlage hat bieten können. Mehr Transparenz, eine größere Gerechtigkeit und weniger Bürokratie. Das sind die erklärten Ziele dieser Novellierung. Für die Finanzierung der Rundfunk-, Fernseh- und Internetangebote ebendieser Sendeanstalten soll ab 2013 ein einheitlicher Beitrag von 17,98€ für alle in einer Wohnung Lebenden entrichtet werden. Pro Haushalt ist also nur ein Betrag zu entrichten. Für Zweit- und Ferienwohnung würde ein ermäßigter Beitrag erhoben werden (ein Drittel des vollen Betrags). Eine Wohnung ist laut Entwurf des 15. Rundfunkstaatsvertrag „jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen und Schlafen geeignet ist oder genutzt wird“.

Darüber hinaus wird der Aufwand für die Datenerhebung und Kontrolle verkleinert werden. Ein Betreten der Wohnung durch Zuständige der Gebühreneinzugszentrale wird nicht mehr erforderlich sein. Es findet auch keine gesonderte Datenerhebung statt. Der bestehende Datenbestand wird grundsätzlich übernommen und es wird ein einmaliger stichtagsbezogener Meldedatenabgleich zur Überprüfung des Datenbestands durchgeführt werden.
Mehr Gerechtigkeit soll unter Anderem dadurch erreicht werden, dass es keine „Schwarzseher“ mehr gibt, die sich vor ihrer Beitragspflicht zu Lasten der Allgemeinheit drücken. Man bräuchte also den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht verschlüsselt zu senden. Im Übrigen eignen sich Pay-TV-Sender nicht als Muster, an denen sich öffentlich-rechtliche Sendeanstalten orientieren. Diese leisten einen unverzichtbaren Beitrag zu Qualitätsjournalismus, für eine pluralistische Meinungsbildung und Vielfalt und sind damit wichtig für ein demokratisches Gemeinwesen.

Zu Ihrer Kritik bezüglich der Programmgestaltung:
Die Programmgestaltung erfolgt in den entsprechenden Gremien der Sendeanstalten, welche bewusst mit Vertretern verschiedener gesellschaftlichen Gruppen besetzt sind, um ein pluralistisches Spektrum abzubilden. Die Autonomie dieser Sendeanstalten ist für die Demokratie ein wichtiges Gut. Der Programmauftrag für die Sendeanstalten umfasst vor allem Kultur- und Bildungsaspekte, aber auch Ereignisse von gesamtgesellschaftlicher Relevanz und dazu gehören auch Übertragungen der Fußballbundesliga.

Aus den oben genannten Gründen stehe ich hinter der Neufassung des Rundfunkstaatsvertrags und bin überzeugt davon, dass das neue Verfahren, einfacher, verständlicher und gerechter ist.

Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB