Frage an Edelgard Bulmahn von Tim G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bulmahn,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zur Visa- und Einladerwarndatei u.a. Mir fällt nur auf, dass Sie alle möglichen Institutionen aufzählen, die man nicht unter einen Generalverdacht stellen dürfe. Einfache Bürger, die nichts anderes tun, als enge Familienangehörige einzuladen, zählen Sie nicht dazu? Warum soll man mich unter einen Generalverdacht stellen dürfen und die Besuche meiner Verwandten in sogenannte Warndateien speichern? Warum soll man Familien verdächtigen dürfen, aber Universitäten oder Unternehmen nicht?
Und an die Direktkandidatin meines Wahlkreises hätte ich noch die Frage: Welche Chancen haben Familien aus Ihrem Wahlkreis auf Ihre persönliche Unterstützung, wenn sie mit den Besuchen von engen Angehörigen aus dem Ausland Schwierigkeiten mit den Behörden haben?
Sehr geehrter Herr Gerber,
vielen Dank für Ihre erneute Rückfrage zur Einführung einer Einlader- und Warndatei.
Ich sehe die Einrichtung einer Einladerdatei sehr kritisch und habe dies in meiner Antwort ja auch deutlich gemacht. Eine Einladung an enge Familienangehörige, an Wissenschaftler oder Geschäftspartner auszusprechen, darf aus meiner Sicht nicht von vornherein kriminalisiert werden. Hier stimme ich durchaus mit Ihnen überein. Die SPD hat deshalb die Gesetzesvorhaben für eine Einlader- und Warndatei gestoppt und wird entsprechende Pläne auch nicht mehr verfolgen.
Als Abgeordnete, die fest in Hannover verwurzelt ist, ist es mir wichtig die Bürgerinnen und Bürgern in meinem Wahlkreis auch in ganz konkreten Anliegen zu unterstützen. Dazu biete ich regelmäßige Bürgersprechstunden an, um im gemeinsamen Gespräch nach Wegen und Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Sie sind herzlich zu einer der nächsten Sprechstunden eingeladen. Alle Informationen dazu finden Sie auf meiner Internetseite www.edelgard-bulmahn.de.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB