Frage an Edelgard Bulmahn von Eberhard T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Bulmahn,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 20.8.2009 zum Thema Dieselpartikelfilter. Mir stellt sich eine weitere Frage in diesem Zusammenhang, da Ihre Grundannahme, man zahle als Halter eines Fahrzeuges weniger bis keine Kraftfahrzeugsteuer, nicht stimmt. Ich zahle genau so viel Kraftfahrzeugsteuer, nur eben über einen etwas längeren Zeitraum; das hat ausserdem keinen Einfluß auf die Frage, ob der Einbau wirtschaftlich vernünftig ist - das ist er nämlich nach der klamheimlichen Reduzierung der Steuerförderung durch den Gesetzgeber nun nicht mehr, da für mich die gleichen Werkstattkosten anfallen wie für jeden anderen. Ich werde als Halter mit Saisonkennzeichen (Umweltschutz!) und Dieselpartikelfilternachrüster (Umweltschutz!) faktisch für mein doppeltes Umweltschutzengagement finanziell bestraft, dass können Sie doch nicht ernsthaft wollen, oder?
Warum hat man nicht einfach das Gesetz so gelassen und deren Regelungsgehalt durch Zeitablauf auslaufen lassen bzw. durch intelligentes gesetzgeberisches Handwerk sauber die von Ihnen erwähnte Neuregelung anschliessen lassen? Kann da nicht nachgebessert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Tieck
Sehr geehrter Herr Tieck,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über dieses Internetportal.
Ich habe selbstverständlich nicht die Grundannahme, dass Sie als Halter eines Fahrzeugs weniger bis keine Kraftfahrzeugsteuer zahlen.
Wenn ich Ihre erste Mail richtig verstanden habe, zahlen Sie für das Fahrzeug, für welches sie einen Rußpartikelfilter haben einbauen lassen 154 Euro Steuern pro Jahr. Nach der alten Gesetzgebung wurde der Einbau mit 330 Euro gefördert und über die Kfz-Steuer durch eine befristete Steuerbefreiung verrechnet.
Diese konnte in voller Höhe jedoch nur gewährt werden, wenn tatsächlich eine Kfz-Steuer von 330 Euro oder mehr zu bezahlen war. Da Sie aber offensichtlich für das Fahrzeug mit Saisonkennzeichen keine 330 Euro Kfz-Steuer zahlen, konnten Sie nur eine anteilige Steuerbefreiung erhalten.
Wir haben im parlamentarischen Verfahren vor allem aufgrund des bürokratischen Aufwands und der Probleme, die bei einer Förderung durch steuerliche Anreize im Grunde immer entstehen, eine direkte Zuschussförderung durchgesetzt. Denn in der Tat, die Werkstattkosten fallen für Sie nicht geringer aus, nur weil sie Ihr Auto nicht ganzjährig angemeldet haben.
Ab dem 01. September 2009 wird die Förderung der Nachrüstung von Partikelfiltern auf einen direkten Zuschuss in Höhe von 330 Euro umgestellt. Jeder Umbau wird somit unabhängig von der zu zahlenden Kfz-Steuer im vollen Umfang gefördert. Hätten wir das Gesetz so gelassen, würden Halter von Diesel-Pkw mit einem Saisonkennzeichen nach wie vor nur anteilig begünstigt.
Ich kann es nur noch mal sagen: Es tut mir leid, dass Sie gerade vor dem Hintergrund Ihres vorbildlichen Verhaltens- nämlich so schnell als möglich einen Partikelfilter einzubauen - von dieser Änderung nicht mehr profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn