Frage an Edelgard Bulmahn von Tim G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Bulmahn,
da Sie in meinem Wahlkreis kandidieren, möchte ich Ihnen zwei Fragen stellen, die mir für meine Wahlentscheidung wichtig sind:
Wie stehen Sie zum Nachweis von Deutschkenntnissen als Voraussetzung für den Nachzug ausländischer Ehegatten?
Wie stehen Sie zu der vom BMI geplanten einführung einer so genannten Einladerwarndatei. Da das BMI in der nächsten Legislaturperiode sicher einen neuen Anlauf für dieses Gesetz unternehmen wird, möchte ich gern wissen, wie Sie sich in einer Abstimmung darüber verhalten würden.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Gerber
Sehr geehrter Herr Gerber,
vielen Dank für Ihre Mail über dieses Internetportal.
Das 2007 beschlossene "Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union" sieht beim Nachzug von Ehegatten aus Nicht-EU-Staaten vor, dass sie im Regelfall nur nachziehen dürfen, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind und Deutschkenntnisse nachweisen können. Diese Regelung wurde von der CDU/CSU-Fraktion eingefordert.
Die Beherrschung der Sprache ist eine der wichtigsten Vorraussetzungen für eine erfolgreiche Integration. Allerdings halte ich den zwingenden Erwerb der deutschen Sprache im Heimatland, also schon vor dem Zuzug zum in Deutschland lebenden Partner für ein zu großes Zuwanderungshindernis. Die SPD setzt sich deshalb dafür ein, dass Sprachkenntnisse auch in Deutschland erworben werden können.
Die verpflichtende Teilnahme an Integrationskursen im Zuwanderungsland hingegen finde ich grundsätzlich richtig. Es geht dabei nicht nur um das Erlernen der deutschen Sprache. Sie ist als Hilfestellung für MigrantInnen gedacht. Ein solcher Kurs soll helfen, sich in dem neuen Land mit seiner Kultur und Gepflogenheiten, mit seiner Verfassung und der Rechtsordnung zurechtzufinden.
Mit dem bereits erwähnten Gesetz wurden insgesamt elf EU-Richtlinien in Bundesrecht umgesetzt. Der grundsätzliche Gestaltungsrahmen war daher begrenzt. Die Chancen und Möglichkeiten zur Umsetzung der EU-Richtlinien sind aber nicht soweit wie möglich zugunsten der Betroffenen genutzt worden. Vielmehr wurden weitgehende Einschränkungen von Rechten umgesetzt, die das EU-Recht in dieser Form nicht verlangt. Die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes sind letztendlich Kompromisse der Koalitionsfraktionen. Die SPD hat sich vor allem mit der gesetzlichen Altfall- bzw. Bleiberechtsregelung durchgesetzt, die es zahlreichen geduldeten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Die Einführung einer Einlader- und Warndatei, die vor allem von CDU/CSU gefordert wurde, ist mittlerweile von uns gestoppt worden. Die Warndatei sollte aufenthaltsrechtliche Gesetzesverstöße, Delikte wie Einschleusung, Schwarzarbeit, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Formen des Menschenhandels speichern und Visa-Missbrauch verhindern.
Neben der Warndatei sollte es auch eine Einlader-Datei geben. Diese sollte Personen erfassen, die innerhalb von zwei Jahren fünf oder mehr visumspflichtige Ausländer einladen. Gerade hier entstand ein großer Diskussionsbedarf. Gerade von Kirchen, Verbände, Wirtschaft und Politik wurde - wie ich finde zu Recht - kritisiert, dass Einlader mit der Einrichtung einer derartigen Datei unter Generalverdacht gestellt würden. Aufgrund der zahlreichen Kritik hat die Bundesregierung das Thema zunächst vertagt, um alle kritischen Punkte sorgfältig zu prüfen.
Problematisch halte ich eine Einladerdatei vor allem bei Hochschulen, Jugendorganisationen, Austausch- und Sportvereinen sowie in der Wirtschaft. Ein internationaler Austausch von WissenschaftlerInnen, Studentinnen oder SportlerInnen darf nicht kriminalisiert werden. Gerade in der heutigen Zeit ist die Pflege internationaler Beziehungen unabdingbar. Deshalb sehe ich das Vorhaben einer Einladerdatei sehr kritisch. Von Seiten der SPD wird das Vorhaben einer nationalen Einladerdatei daher nicht mehr verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB