Frage an Edelgard Bulmahn von Daniel H. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau Bundesministerin, durch das Hochschulrahmengesetz wurden befristete Arbeitsverhältnisse wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen auf zwölf Jahre befristet. Wollen Sie als zuständige Ministerin zu dieser Regel Ausnahmen schaffen, um Privatdozenten auch ohne Professur eine Weiterbeschäftigung ermöglichen?
Sehr geehrter Herr Höllen,
ich will in erster Linie erreichen, dass hervorragende Nachwuchswissenschaftler an unseren Hochschulen eine dauerhafte Perspektive erhalten. Das ist wissenschaftspolitisch wichtig, weil klare Perspektiven zur Attraktivität der Hochschule beitragen und es ihr ermöglichen, die Besten zu gewinnen, und es ist auch gesellschaftspolitisch richtig, weil wir unseren höchstqualifizierten Nachwuchs nicht generell über die zweite Lebenshhälfte hinaus in unsicheren Zeitarbeitsverhältnissen halten dürfen. Wir wollen zuversichtliche selbständige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die Spitzenforschung betreiben, sich gesellschaftlich engagieren und möglicherweise eine Familie gründen.
Diese angestrebten klaren Perspektiven sind mit den Möglichkeiten des Arbeitsrechts alleine nicht zu erzielen.Wir haben im Hochschulrahmengesetz die Qualifikationsphase geregelt. Nach der Qualifikationsphase, also in jedem Fall für den Privatdozenten, gilt das allgemeine Arbeitsrecht. Das haben wir nicht verändert. Nach dem allgemeinen Arbeitsrecht kann z.B. der Privatdozent selbstverständlich eine unbefristete, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine befristete Weiterbeschäftigung erhalten. Ich sehe hier dennoch Handlungsbedarf, da in der Praxis von den Möglichkeiten des Arbeitsrechts zu wenig Gebrauch gemacht wird. Wir wollen daher die Möglichkeiten für eine befristete Weiterbeschäftigung weiterentwickeln. Ich lasse zurzeit in diesem Zusammenhang einige verfassungs- und europarechtliche Fragen klären. Im nächsten Jahr werden wir einen Vorschlag vorstellen.
Letztlich muss es aber in Deutschland in Zukunft eine Stärkung des Mittelbaus an den Hochschulen geben. Wir brauchen sowohl für die Lehre, als auch für die Forschung einen angesehenen wissenschaftlichen Beruf unterhalb der Ebene der Professorin oder des Professors, damit die Hochschulen dem wissenschaftlichen Nachwuchs attraktive Perspektiven bieten können, auch wenn die Berufung ins Professorenamt ausbleibt oder gar nicht angestrebt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Edelgard Bulmahn