Frage an Edelgard Bulmahn von Dirk A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fr. Bulmahn,
auch meine Anfrage betrifft die am 27.05.09 stattfindente Anhörung
zum Thema "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetze".
Im konkreten Fall möchte ich die bereits im Vorfeld verfügbare Stellungnahme[1]
des BKA aufgreifen.
In diesem Dokument ist auf Seite 6 Abs. 2, direkt nach der Länderliste, folgendes zu lesen:
"In keinem der Länder[2] werden andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt. "
Diese Aussage ist vorsichtig formuliert, nur schwer mit der Realität in Einklang zu bringen.
Bedingt durch die Veröffentlichung der Filterlisten u.a. aus Dänemark, Finnland oder auch Schweden[3][4] wurde bekannt, das im Allgemeinen der Anteil von kinderpronographischen
Webseiten auf diesen Listen weit unter 10%, meist sogar unter 5% liegt! Bei den restlichen Einträgen auf diesen Listen handelte es sich nicht um strafbare Inhalte, im Gegenteil,
im Falle von Finnland wurde sogar die Webseite eine Zensurkritikers auf die Sperrliste gesetzt!
Nun meine Fragen:
1. Welche Folgen hat es, wenn in dieser Anhörung von einem der Vortragenden offensichtliche (bewußte) Falschaussagen getätigt werden?
2. Da es sich bei dem BKA um eine Behörde des Bundes handelt: Hat diese in der Stellungsnahme dokumentierte Lüge eine dienst- oder strafrechtliche Konsequenz für den
verantwortlichen Beamten des BKA?
[1] http://www.bundestag.de/ausschuesse/a09/anhoerungen/21_Anhoerung/Stellungnahmen/16_9_1549.pdf
[2] Anmerkung: gemeint sind die zuvor aufgelisteten Länder mit bestehenden Internetsperren:
Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Schweiz, Finnland
[3] http://maraz.kapsi.fi/sisalto-en.html (Strafrechtlich relevante Seiten wurden geschwärzt)
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Abe
Sehr geehrte Herr Abe,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen die uns nicht nur über die Seite www.abgeordnetenwatch.de erreichen, habe ich mich gemeinsam mit vielen meiner Kolleginnen und Kollegen dafür entscheiden, zunächst nur Fragen aus dem eigenen Wahlkreis zu beantworten.
Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis und würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Anliegen an den für Sie zuständigen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB