Frage an Edelgard Bulmahn von Gerhard H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Buhlmann,
zu der am 27. Mai stattfindenden Anhörung hätte ich -als politischer Leye- ein paar Fragen:
Welchen Stellenwert hat eine solche Anhörung im Gesetzgebungsverfahren?
Kann man sich das als ergebnisoffene Diskussion vorstellen, oder eher als weitere Wahlkampfveranstaltung? Gerade im Hinblick darauf, dass es sich um eine öffentliche Anhörung handelt.
Wie kommt die Auswahl der Sachverständigen zustande? Recherchiert man zu den angegebenen Sachverständigen ein bischen im Internet, scheint die Mehrheit doch eher Internetsperren zu befürworten.
Durch die Online-Petition hat dieses Thema sehr großes Interesse in der "Internet-Community" hervorgerufen. (Die etablierte Presse redet immer von dieser Community oder von "Usern". In Wirklichkeit handelt es sich aber einfach um interessierte Staatsbürger. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Ich stelle fest, ich schweife ab.)
Nun werden diese 87.000 interessierten Staatsbürger wohl nicht alle in den Sitzungssaal 1.302 hineinpassen. Gibt es eine Möglichkeit sich die Sitzung nachträglich anzuschauen? Vielleicht via Parlamentsfrensehen?
Ich kann mir vorstellen, dass Sie als Vorsitzende eines Ausschusss wichtigeres zutun haben, als den Nachhilfelehrer in politischer Bildung zu spielen.
Über eine Antwort würde ich mich daher doppelt freuen
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihre Anfrage über dieses Internetportal.
Anhörungen werden als Instrument eingesetzt, um fundierte Informationen über einen Sachstand, zu dem ein Gesetzentwurf vorliegt, zu erhalten. Hierzu werden Sachverständige geladen, ihre Position vorzutragen und Stellung zu wichtigen Gesetzesentwürfen zu nehmen. Damit haben Interessensvertreter wie z.B. Verbände die Möglichkeit, ihre Positionen darzulegen. Parlamentarier und Fachpolitiker der betreffenden Bundestagsausschüsse können von neuen, kritischen Informationen oder auch von der Stärkung ihrer Position durch Fachleute profitieren. Dieses Vorgehen ermöglicht eine solide Meinungsbildung, die alle Facetten eines Themas abdeckt.
Was die Auswahl der Sachverständigen betrifft, so einigen sich die Fraktionen (eines Ausschusses) im Vorfeld über die Anzahl der einzuladenden Sachverständigen. Jede Fraktion kann dann ihrerseits je nach ihrer Stärke Sachverständige benennen. Zu guter Letzt erfolgt eine Abstimmung der Liste der Sachverständigen über die Fraktionen. Die Auswahl der Sachverständigen liegt bei den einzelnen Fraktionen und ist ihnen freigestellt.
Im konkret angesprochenen Fall hat sich die SPD-Bundestagsfraktion für eine öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf zur "Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen" eingesetzt, wie sie auch die Initiatoren der Onlinepetition gefordert hatten. Wie letztendlich die Stellungnahmen der jeweiligen Sachverständigen ausfallen werden, wird die Anhörung klären. Auch Kritiker der Internetsperren werden gehört und deren Positionen geprüft.
Die Anhörung am 27.05.2009 wird über den Hauskanal des Deutschen Bundestages (Web-TV) live übertragen und dort auch weiterhin abrufbar sein. Das aktuelle Programm des Parlamentsfernsehens ist unter http://www.bundestag.de/aktuell/tv/programm_nw.html zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Edelgard Bulmahn, MdB