Frage an Eckhardt Rehberg von Susanne K. bezüglich Jugend
Der Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung ist ein wichtiges Thema. Frühkindliche Bildung prägt die Kindesentwicklung und gesellschaftliche Zukunft. Auch in der Kindertagespflege ist ein deutlicher Rückgang der Fachkräfte spürbar. Das liegt unter anderem an den schlechten Rahmenbedingungen und viel zu geringer Vergütung. 2015 waren es noch 1327 Kindertagespflegepersonen in MV, 2016 nur noch 1249. Kindertagespflegepersonen sind selbstständig, die Vergütung wird aber von den Jugendämtern / Ausschüssen festgelegt. Deutschlandweit steht MV an unterster Stelle bei der Vergütung, Altersarmut ist vorprogrammiert. Gesetzlich vorgeschriebene Vertretungsregelungen gibt es kaum bis gar nicht. Gleiches gilt für Bundesförderprogramme incl. Kindertagespflege. Wie möchten Sie die Kindertagespflege, Eltern und deren Kinder zukünftig unterstützen, um dem SGB VIII, § 5 gerecht zu werden?
Sehr geehrte Frau K.,
ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihr Fragen.
Kindertagespflege stellt für CDU und CSU eine wichtige Säule der Kindertagesbetreuung dar. Deshalb wollen wir die Tagespflege als Betreuungsform weiter stärken und Tagesmütter und -väter noch besser unterstützen. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir die Kindertagespflege noch attraktiver gestalten und die Arbeit angemessener entlohnen – sowohl finanziell als auch durch gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz. Angesichts des steigenden Bedarfs wollen wir noch mehr Menschen für diesen wichtigen Beruf gewinnen.
Die Kindertagespflege ist eine fachlich gleichwertige Alternative bei der Kindertagesbetreuung. Daher haben wir mit dem Aktionsprogramm Kindertagespflege den Ausbau und die weitere Profilierung der Tagesmütter und Tagesväter gefördert. Außerdem wurde im Rahmen dieses Aktionsprogrammes ein Modul zur Förderung der Festanstellung der Tagespflegepersonenaufgelegt. Mit dem neuen Bundesprogramm Kindertagespflege unterstützen wir die Festanstellung und Weiterqualifizierung.
Mittelfristig soll die Kindertagespflege ein anerkannter und angemessen vergüteter Vollzeitberuf werden. Im Rahmen des Aktionsprogramms arbeiten Bund, Länder und Kommunen gemeinsam daran, die Qualität der Kindertagespflege zu sichern und zu verbessern, das Personalangebot für die Kindertagespflege zu erweitern und die Rolle der Eltern durch eine höhere Transparenz zu stärken. Seit Januar 2016 wurde das Aktionsprogramm vom Bundesprogramm Kindertagespflege abgelöst. Mit dem Programm unterstützt die unionsgeführte Bundesregierung unter anderem die (Weiter) entwick-lung der Festanstellung und Weiterqualifizierung für Kindertagespflegepersonen, Inklusion in der Kindertagespflege sowie Qualitätsentwicklung in der Fachberatung. Jährlich werden dafür 7,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Kommunen, die das neue Bundesprogramm umsetzen wollen, können dies in einem regionalen Entwicklungsplan darlegen. Hierfür müssen sie darstellen, wie und welche Förderelemente sie in welcher Weise umsetzen wollen. Dabei sollen sie sich mit anderen Akteuren wie freie Träger, Bildungsträger oder Fachschulen vor Ort abstimmen.
Im Bereich der Kindertagesbetreuung unterliegt der Bund strengen verfassungsrechtlichen Beschränkungen. Die bundesgesetzlichen Vorgaben des SGB VIII zur Kindertagesbetreuung werden durch Landesausführungsgesetze konkretisiert. Dies halten CDU und CSU auch für sachgerecht, da so landesspezifische Besonderheiten besser berücksichtigt werden können. In diesem Sinne liegt es in der Kompetenz der öffentlichen Jugendhilfe, wie sie ein bedarfsgerechtes Angebot realisiert.
Was die Vertretungsregeln anbetrifft, sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet, um die Betreuung der Kinder und die Tagespflegeperson-Kind-Relation zu gewährleisten, verlässliche und kindgerechte Vertretungsregelungen – auch für Urlaubs- oder Fortbildungszeiten – sicherzustellen. Einige Kommunen finanzieren auch bereits Vertretungsmodelle.
Die Entscheidung über die konkrete Höhe der Vergütung sowohl von Erzieherinnen und Erziehern als auch von Tagespflegepersonen obliegt nicht dem Bundesgesetzgeber, sondern liegt in der Regelungskompetenz der Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Kriterien sind unter anderem die Qualifikation, der zeitliche Umfang der Betreuung und die Anzahl der betreuten Kinder. Tagespflegepersonen bekommen darüber hinaus Beiträge zur Unfallversicherung sowie die Hälfte der Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung erstattet.
Sie haben auch das Thema Altersarmut angesprochen.
Die Weiterentwicklung der Rente nach 2030 soll in einem partei- und fraktionsübergreifenden gesellschaftlichen Konsens unter Einbeziehung der Tarifpartner geregelt werden. Zu diesem Zweck setzen wir eine Rentenkommission ein, die bis Ende 2019 Vorschläge erarbeiten soll. Die gesetzliche Rente soll zentraler Pfeiler der Altersvorsorge bleiben. Daneben sind Betriebsrenten und die private Vorsorge ebenfalls von großer Bedeutung für eine nachhaltige und gute Altersversorgung. Unser Ziel bleibt es weiterhin, Altersarmut zu vermeiden. Sollte sich vor dem Jahr 2030 aufgrund der Empfehlungen der Kommission Handlungsbedarf bei der betrieblichen oder privaten Vorsorge ergeben, werden wir die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Nicht nur abhängig Beschäftigte sind schutzbedürftig, sondern vielfach auch Selbstständige ohne eigene Beschäftigte (Solo-Selbstständige). Deshalb muss gerade für diese Personengruppe eine soziale Absicherung entwickelt werden. Dabei sollen sie in der Rente zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können. Wir werden Lösungen entwickeln, die auf bereits heute selbstständig Tätige Rücksicht nehmen, die finanzielle Situation von kleinen Einkommen nicht weiter verschärfen und Selbstständige in der Existenzgründungsphase nicht überfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhardt Rehberg