Frage an Eckhardt Rehberg von Mik B. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Rehberg,
Können Sie mir bitte erklären warum Sie "Ja" zur Beschneidung von Jungen gestimmt haben?
Dazu hier nochmal zwei Auszüge aus dem Grundgesetz:
Art.2 (2): Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art.140 (Art.136[4]: Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen … gezwungen werden.
Warum stimmen Sie so einem Gesetzt zu? Hier geht es um die Kinder!
Bitte um eine Antwort in "normaler" Sprache und zum Thema (Im Hinblick auf die Kinder....nicht die Eltern)
Danke
Sehr geehrter Herr Busch,
nach dem Urteil des Landesgerichts Köln vom Mai diesen Jahres fürchteten Juden und Muslime um die Zukunft ihres religiösen Lebens in Deutschland. Für sie ist die rituelle Beschneidung von Jungen ein elementarer und identitätsstiftender Bestandteil ihrer Religion. Das Kindeswohl umfasst dabei alle Aspekte der Entwicklung von Kindern. Dazu gehört auch die religiöse Sozialisation. Wir respektieren und tolerieren deshalb den Wunsch gläubiger Eltern, ihren Kindern eine religiöse Heimat zu geben.
Einen ‚Freifahrtsschein‘ haben wir aber nicht vergeben. Grundsätzlich dürfen nur Ärzte eine Beschneidung vornehmen. Personen, die von Religionsgemeinschaft dafür vorgesehen werden, beispielsweise jüdische Mohalim, dürfen dies nur in den ersten sechs Lebensmonaten eines Jungen und nur, wenn sie speziell ausgebildet und für den Eingriff so befähigt sind wie ein Arzt.
Werden all diese Vorgaben eingehalten, gehen Eltern nach derzeitigem Wissenstand kein unvertretbares gesundheitliches Risiko ein, wenn sie ihren Sohn beschneiden lassen. Eine Gefährdung des Kindeswohls ist bei einer medizinisch fachgerecht vorgenommenen Beschneidung grundsätzlich nicht zu erwarten.
Das beschlossene Gesetz steht also ganz auf dem Boden unserer Verfassung. Nach dem Grundgesetz sind für die Erziehung von Kindern primär ihre Eltern verantwortlich. Sie dürfen entscheiden, was nach ihrem Verständnis gut für ihr Kind ist. Der Staat darf nur dann in dieses Erziehungsrecht eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.
Eine Beschneidung wird deshalb selbstverständlich dann nicht erlaubt, wenn sie das Wohl des Kindes gefährden würde- in solchen Fällen ist es nun gesetzlich klar untersagt.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz stellt dies ausdrücklich klar. Es schafft die erforderliche Rechtssicherheit vor allem für Muslime und Juden in unserem Land.
Deshalb habe ich dem Gesetzentwurf zugestimmt und hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichem Gruß,
Eckhardt Rehberg