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Eckhardt Rehberg
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Frage von Gerhard F. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Gerhard F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Rehberg,

Ihr Redebeitrag auf der 93. Sitzung des Deutschen Bundestages 24. Februar 2011 wirft Fragen auf. Insbesondere ist unklar, was Sie unter dem Begriff des Rentenwertäquivalents verstehen. In keinem Gesetz oder Fachartikel konnte ich ihn finden. Ist das ein Rentenzahlbetrag? Wenn ja, ist die weitere Frage: Haben Sie bei Ihrer Rechnung beachtet, dass sich die Entgeltpunkte Ost von den Entgeltpunkten West unterscheiden? Das gilt für die Berechnung und für die Umrechnung in Zahlbeträge mit unterschiedlichen Rentenwerten. Diese Frage gilt auch für Ihre Antwort an Herrn Zych.
Welche Rolle spielt bei Ihren Darlegungen die Situation eines Standardrentners? Als solcher wird ein Durchschnittsverdiener mit 45 Arbeitsjahren verstanden. Die amtliche Statistik weist zum gegenwärtigen Stand als Monatsrente Ost = 1.085,85 Euro aus und als Monatsrente West = 1224 Euro. Der Oststandadrentner erhält 185,15 Euro weniger als der Westrentner. Das ist eine Abwertung und keine Hochwertung.
Wie passt das mit Ihrer Behauptung zusammen „dass wir die ostdeutschen Löhne auf den Durchschnittslohn West angehoben haben“? (wörtliches Zitat).
Ich gehe davon aus, dass die erbetenen Antworten und Klarstellungen von großem Interesse bei den Beitrittsbürgern sind.
Für baldige eindeutige, nachvollziehbare Erläuterungen Ihrer Meinung dankt im Voraus –

Gerhard Fröhlich

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fröhlich,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.03.2011, in dem Sie die Rentenpolitik ansprechen.

Ich habe großen Respekt vor den individuellen Lebensleistungen der Bürger in den neuen Ländern und daher großes Verständnis für Ihre Enttäuschung über den langsamen Fortschritt bei der Angleichung der Rentenwerte in Ost und West. Die im Rentenrecht festgeschriebene Aufwertung ostdeutscher Renten ist eine Tatsache, die ich Ihnen gerne noch einmal detailliert darlegen möchte. Dies erfordert jedoch noch einmal einen Blick auf den historischen Kontext:

Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung lag das Einkommen ostdeutscher Rentnerhaushalte nur bei etwas mehr als einem Drittel gegenüber westdeutschen Haushalten. Die Rente in der DDR lag im Normalfall bei 30-40 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens. Dieses Niveau liegt heute bei über 80 Prozent, mitunter sogar über 100 Prozent. Die Berechnung der ostdeutschen Renten nach der Wiedervereinigung erfolgte nicht nach dem tatsächlichen Verdienst in der DDR oder dem Niveau der eingezahlten Sozialbeiträge, sondern nach einem fiktiven Einkommen, das sich an der Einkommensentwicklung der BRD orientierte. So bekamen Rentner mit einer DDR-Durchschnittsrente, nun eine BRD-Durchschnittsrente, was eine enorme wirtschaftliche Besserstellung bedeutete. Da die durchschnittlichen Arbeitsentgelte in den neuen Ländern nach der Wiedervereinigung deutlich niedriger als die durchschnittlichen Arbeitsentgelte in den alten Ländern waren, hätten die Versicherten im Osten durchschnittlich weniger Entgeltpunkte gesammelt. Auch nach einer Angleichung der Einkommensverhältnisse hätte dies zu dauerhaft geringeren Renten im Osten geführt. Um dies zu verhindern hat der Gesetzgeber eine besondere Bewertung der Beitragszeiten in den neuen Ländern bis zur zukünftigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse vorgenommen. So wurde bei der Berechnung der Rente Entgeltpunkte (Ost) und ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde gelegt. Bis zum heutigen Tag liegt der aktuelle Rentenwert im Westen rund 13 Prozent über dem im Osten (27,20 € gegenüber 24,13 €), da die Entwicklung der Rentenwerte in Ost und West ist an die Einkommensentwicklung der Beschäftigten gekoppelt ist. Gleichzeitig werden aber nach wie vor die Entgeltpunkte (Ost) mit Faktor 1,1889 hochgewertet. Der Umrechnungsfaktor entspricht dem Verhältnis der durchschnittlichen Arbeitsentgelte West zu den durchschnittlichen Arbeitsentgelten Ost. Bei der Ermittlung der Renten in den neuen Ländern werden die realen Einkommen somit fiktiv um rund 19 Prozent erhöht.

Beispiel: Im Westen musste ein Arbeitnehmer im Jahr 2010 32.003 € verdienen, um einen Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben zu bekommen. Im Osten musste ein Arbeitnehmer lediglich 26.918 € verdienen, um ebenfalls einen Entgeltpunkt gutgeschrieben zu bekommen.

Auch wenn ich mich an dieser Stelle wiederhole, müssen Sie sich über eines im Klaren sein: Mit einer sofortigen Angleichung der Ost- an die Westrenten ohne Hochwertung der im Osten erzielten Arbeitsverdienste auf das Westniveau (einer Vereinheitlichung der Rentenberechnung folgt in der Konsequenz der Wegfall der Hochwertung), wird den gegenwärtigen Beitragszahlern und künftigen Rentnern im Osten die Aussicht genommen, bei vergleichbarer Erwerbsbiographie jemals gleich hohe Renten wie im Westen zu erhalten. Der gegenwärtige Lohnabstand würde in den zukünftigen Renten im Osten verfestigt. Die gegenwärtige Rentnergeneration würde auf Kosten der künftigen Rentnergeneration besser gestellt und damit die Generationengerechtigkeit beeinträchtigt. Eine sofortige oder stufenweise Angleichung der Ost- an die Westrenten, abgekoppelt von der Lohnentwicklung verstößt gegen das Prinzip der Teilhabe- und Beitragsäquivalenz und stellt somit keine gerechte Lösung dar.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhardt Rehberg