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Eckhard Uhlenberg
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Frage von Elisabeth H. •

Frage an Eckhard Uhlenberg von Elisabeth H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Uhlenberg!

Mir liegt ein Vermerk der Stadtwerke Brilon vom 12.1.2009 mit folgendem Inhalt vor:

"Allen Beteiligten ist bekannt, dass selbst wenn die Stadtwerke Brilon durch Sanierung des Hausanschlusses das PFT-haltige Wasser aus der Kläranlage Scharfenberg fernhalten, dieses aber weiter in Richtung Möhne und Ruhr fließt. (Ihr) das Ministerium (Herr Dr. Mersch) legt nach Aussage von Herrn Vogel (Bezirksregierung Arnsberg) allerdings größten Wert darauf, dass hier kurzfristig eine Lösung gefunden wird, dass das PFT-haltige Wasser nicht mehr durch die Kläranlage fließt."

Wie kommt eine solche Aussage Ihres Ministeriums zustande?

Ist Ihnen bekannt, welchen Vorteil es hat, wenn von der sog. Südfläche
abfließendes PFT-belastetes Wasser - statt über die Kanalisation in die Kläranlage
Scharfenberg - direkt in die Bermecke und von über die in die Möhne und die
Ruhr gelangt?

Welche Bedeutung messen Sie der Trinkwasserversorgung im Ruhrgebiet zu?

Wenn das PFT bereits tatsächlich im Scharfenberger Grundwasser angekommen ist:
- Wann werden die Menschen, die auf den betroffenen Grundstücken leben, ausführlich informiert?
- Wird es Handlungsempfehlungen geben, wie mit dieser PFT-Belastung auf den Grundstücken, die zu Wohnzwecken und gärtnerisch genutzt werden, umzugehen ist?

Wird es in der nächsten Wahlperiode dazu kommen, dass KEIN Pft-haltiges Wasser mehr in Richtung Möhne oder Ruhr fließt?

MfG
Elisabeth Henne

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Henne,

Ihre Frage an Herrn Minister Uhlenberg betr. PFT-Sanierung in Brilon-Scharffenberg ist bei uns eingegangen und wird ihm vorgelegt. Sie werden in der nächsten Zeit eine Antwort in der Sache von uns erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Michalzik

Leiter des Ministerbüros im
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Henne,

für Ihre E-Mail, mit der Sie verschiedene Fragen zur PFT-Sanierung in Brilon-Scharfenbergstellen, danke ich Ihnen.
Der Betrieb der Sanierungseinrichtung in Brilon-Scharfenberg ist zur Senkung der PFT-Belastungen in Möhne und Ruhr sowie für die dortigen Wasserwerke von großer Bedeutung.
Sie wurde in der Erwartung eingerichtet, dass sie zur Wiederherstellung und langfristigen Sicherstellung der für die Trinkwassergewinnung erforderlichen Rohwasserqualität in Möhne und Ruhr beiträgt und PFT zurückhält. Diese Erwartung hat sich bestätigt.
Zur Ergänzung wurde für den deutlich kleineren südlichen Teilbereich der Fläche, der zur Bermecke entwässert, eine weitere Dränage am Südrand der Fläche errichtet. Von dort wird gefasstes belastetes Wasser zur Mitbehandlung in die Anlage gepumpt. Grundlage war ein Gutachten, dass wir beim Geologischen Dienst des Landes beauftragt hatten.
Aufgrund der schwierigen geologischen Verhältnisse dieser Teilfläche (hier liegt im Gegensatz zur Nordfläche klüftiges Gestein) kann allerdings leider technisch nicht das gesamte Sickerwasser der Südfläche erfasst und der Reinigungsanlage zugeleitet werden. Dennoch können im Ergebnis auch an der Südfläche die PFOA+PFOS-Konzentrationen in der Bermecke deutlich reduziert werden.

Soweit trotz dieser Maßnahmen PFT-Austräge in das angrenzende Grundwasser erfolgen, sind keine direkten Auswirkungen auf die Wohnnutzung der Grundstücke oder deren gärtnerische Nutzung zu erwarten.
Im Blick auf das Brunnenwasser führt der Hochsauerlandkreis zurzeit begleitende Recherchen durch.
Die Sanierungsanlage in Brilon-Scharfenberg unterliegt einer laufenden Überwachung. Sie wird durch den Hochsauerlandkreis wahrgenommen, den die Bezirksregierung Arnsberg und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) unterstützen.
Die Fachleute in unseren Behörden prüfen dabei kontinuierlich, ob und wie bei Bedarf weitere Optimierungsmaßnahmen durchgeführt werden können, wenn sie Aussicht bieten, PFT-belastetes Sickerwasser aus der Südfläche noch weiter zu reduzieren.
Die Erneuerung von Abwasseranlagen einschließlich der Hausanschlüsse muss in allen Kommunen - und ganz unabhängig von lokalen Problemen mit PFT-Belastungen – stattfinden, wo sog. Grundwassereintritte in Abwasseranlagen vorkommen.
Die gesetzliche Pflicht zur „Dichtheitsprüfung“ und wo nötig zur Sanierung privater Anschlüsse ergibt sich sowohl aus DIN 1986 als auch aus § 61a LWG NW.
Fördermittel können im Einzelfall im Rahmen des Investitionsprogramms Abwasser für die Fremdwasserbeseitigung der öffentlichen und der privaten Kanalisation eingesetzt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Uhlenberg