
(...) Der Rechtsradikalismus gibt sich dabei oft dadurch zu erkennen, dass er die demokratisch zusammengesetzten Institutionen verächtlich macht, die Rechte insbesondere von Minderheiten offen infrage stellt und die Verbrechen des Nationalsozialismus leugnet oder herunterspielt. (...) Das Grundgesetz sieht auch die Möglichkeit vor, verfassungsfeindlverfassungsfeindliche Parteienverfassungsgericht verbieten zu lassen. (...)