Frage an Eberhard Gienger von Meinhard F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Gienger,
Stichwort: Direktversicherung
Im abgeordnetenwatch habe ich Ihre Antwort auf die Fragen zu der Direktversicherung gelesen. (Okt. 2008) Auch nach Ihrer umfangreichen Antwort bleiben doch einige Punkte unbeantwortet, die interessant wären. Vor Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurden verschiedene Inhaltspunkte diskutiert. Ein Hinweis auf die Behandlung der Direktversicherung gab es nie. Im Januar 2004 kam dann die Überraschung und nur für die Versicherten in der gesetzl. Krankenkassen. Die meist Besserverdienenden in den privaten Krankenkassen waren nicht betroffen. Ich möchte Sie fragen, wäre es für die Abgeordneten des Bundestages möglich gewesen einen Vertrauensschutz für Versicherungen, die schon viele Jahre vor dem 01.01.04 abgeschlossen wurden, zu gewähren. Die zusätzlichen Krankenkassenbeiträge wurden, nach meinem Wissen, zur Deckung der Schulden bei den GKK eingeführt. In einer Fernsehsendung hat Ministerin Schmid nun bekannt gegeben, dass die Krankenkassen schuldenfrei sind. Ich frage Sie, wäre es nicht an der Zeit, dass die Abgeordneten nun das Gesetz überprüfen und nicht einfach weiter laufenlassen, wenn das Ziel erreicht wurde? Mir als Rentner tun diese monatlichen Beiträge weh. Für den einmaligen Auszahlungsbetrag den ich im Jahr 2005 bekommen habe, wurden auf 10 Jahre die zusätzlichen KK-Beiträge mit dem damaligen Beitragssatz gerechnet. Seither ist der Beitragssatz gestiegen (nun 15,5 %). Das ist keine vertrauensvolle Politik. Wenn ich bedenke, dass meine Rente nicht halb so hoch gestiegen ist und ich für das schlechte wirtschaften der Krankenkassen zusätzlich bezahlen muss, verliere ich langsam das Vertrauen in die Politik der CDU/CSU.
Mit freundlichen Grüßen
Meinhard Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz unterliegen seit dem 1. Januar 2004 wie Sie richtig anmerken, einmalige Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Direktversicherung mit Kapitalabfindung) generell der Beitragspflicht. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2004 mit dem Ziel in Kraft getreten, das hohe Niveau der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu erhalten und die finanzielle Lage der Krankenkassen zu stabilisieren.
Die beitragspflichtigen Einnahmen von versicherungspflichtigen Rentnern werden in § 237 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) aufgeführt. Dort steht, dass neben der gesetzlichen Renten auch auf (mit dieser Rente) vergleichbare Einnahmen, sogenannte Versorgungsbezüge, Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden müssen. Darunter fallen eben auch Zahlungen aus Direktversicherungen.
Außerdem wurde gesetzlich klargestellt, dass Betriebsrenten wie z.B. Direktversicherungen auch dann beitragspflichtig sind, wenn sie nicht als monatliche Rente gezahlt werden, sondern als einmalige Kapitalleistung. Die fälligen Beiträge auf Einmalzahlungen werden über zehn Jahre gestreckt. Auf Direktversicherungen, die als monatliche Rente ausgezahlt werden, waren schon seit über 20 Jahren Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten. Deshalb stellt sich meiner Ansicht nach das Thema Vertrauensschutz in dieser Frage nicht, da hier eine Ungleichbehandlung zwischen monatlicher Zahlung und Einmalzahlung beseitigt wurde.
Die rot-grüne Bundesregierung hatte die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen auf alle Direktversicherungen damit begründet, dass die Beitragsfreiheit bei Einmalzahlungen häufig als Umgehungsmöglichkeit zur Vermeidung einer ansonsten fälligen Beitragszahlung genutzt worden sei und dass diese Lücke aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit geschlossen werden müsse.
Uns ist bewusst, dass die Mehrbelastung bei Direktversicherungen und anderen Betriebsrenten für manche Rentner eine sozialpolitische Härte darstellen kann. Wir hatten der Maßnahme nur zugestimmt, weil sie zur finanziellen Konsolidierung der GKV unverzichtbar war.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger