Frage an Eberhard Gienger von Peter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gienger,
Ihre Partei setzt sich schon seit längerer Zeit für ausgeweitete Überwachung ein. Unter der Federführung der Union wurde die Vorratsdatenspeicherung, das Zugangserschwerungsgesetz, Bestandsdatenauskunft und Abkommen wie ACTA vorangetrieben.
Wie stehen Sie zu solchen Eingriffen in die Privatsphäre, vor allem wenn sie anlasslos sind?
Aktuell sind ja auch die Skandale rund um NSA und GCHQ im Gespräch. Sind Sie mit der bisherigen Handhabung der Bundesregierung zufrieden? Wenn nein, was soll nach der Wahl anders gemacht werden? Haben Sie Vorschläge zum Schutz der Privatsphäre der Bürger vor inländischen und ausländischen Datensammlern?
Unbedingt müssen die privaten Kommunikationsdaten der Menschen unangetastet und geschützt bleiben.
Für die Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit muss ein Datenzugriff möglich sein. Dafür sind Mindestspeicherfristen notwendig. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger, MdB