Frage an Eberhard Gienger von Walter D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo H.Gienger
das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kann nicht im Namen des Volkes sein, wie kann man in einem Christlichen Land die Ordenstracht und Cippa verbieten ?
Meiner Meinung nach, haben Sie es geschafft , die Islamisten schlagen uns mit den Eigenen Waffen. Ich glauben das die Väter des Grundgesetzes dies nicht so vorgesehen hatten.
Mit dieser Meinung bin ich nicht alleine, ist auch nicht die Meinung von Stammtischlern, sonder von rechtsstaatlichen Bürgern. Mir fehlt der Aufschrei der CDU, über so ein Urteil.
Mit freundlichen Grüßen Walter Dziewior
Sehr geehrter Herr Dziewior,
auch ich habe dieses Urteil mit Befremden zur Kenntnis genommen, sind doch aus meiner Sicht der Ordenshabit oder die Schwesterntracht keine religiöses Symbole wie etwa das Kopftuch, weshalb dessen Tragen z.B. an Universitäten in der Türkei auch untersagt ist. Die Kleidung der Mönche und Nonnen ist ja übernommen von der Kleidung der Bevölkerung aus ländlichen Regionen Italiens, so z.B. bei den Benediktinern. Von daher ist es für mich eine alte Arbeitstracht und kein religiöses Symbol.
Es wird sicher in der kommenden Woche Äußerungen der CDU Landtagsfraktion geben. Diese Woche jedoch weilt die Fraktion in Rom, so dass es eine Stellungnahme noch nicht gibt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB