Frage an Eberhard Gienger von Harald F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Gienger,
ich möchte Sie bitten zu folgendem ungeheuerlichen Vorgang Stellung zu nehmen:
http://www.heise.de/newsticker/Terrorismusbekaempfung-Intime-Daten-an-US-Behoerden--/meldung/107066
"Laut Artikel 12 des Abkommens können auch Angaben über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften übermittelt werden. Zulässig seien zudem Informationen, die sich auf das Sexualleben und die Gesundheit der Verdächtigen beziehen. "
Wo und mit welchem Recht werden diese Daten in Deutschland gesammelt und mit welchem Recht ist es vereinbar diese auch noch weiterzugeben?
Sehr geehrter Herr Fricke,
vielen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch vom 28.04.2008.
Den Artikel 12 des von Ihnen angesprochenen Abkommens zwischen Deutschland und den USA kenne ich nicht, werde mich aber damit auseinander setzen. Wie Sie aber dem Artikel von heise online entnehmen können, wird derzeit erst ein Gesetz vom Bundesinnenministerium vorbereitet, ob ein solches Gesetz und in welcher Form dann endgültig vom Bundestag nach vorherigen Beratungen in den Ausschüssen beschlossen wird, kann heute noch niemand sagen.
Falls Sie nähere Informationen, nach Einbringung eines solchen Gesetzes wünschen, dann lassen Sie meinem Büro - eberhard.gienger@wk.bundestag.de - Ihre Postanschrift zukommen, so dass wir Ihnen entsprechende Informationen zuleiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB