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Eberhard Gienger
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Frage von Cornelia F. •

Frage an Eberhard Gienger von Cornelia F. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gienger,

sicher haben Sie von dem Fall des in der Türkei inhaftierten 17-jährigen Marco W. gehört. Als die Sache im Juni 2007 publik wurde, erklärten führende dt. Politiker, allen voran Frau Dr. A. Merkel, sie würden sich dafür einsetzen, dass das Verfahren gegen den Schüler auf faire Art und Weise vonstatten gehen werde.

Man war der Meinung, dass eine Diplomatie der leisen Schritte hinter den Kulissen der Sache Marcos dienlicher wäre, als offen Druck auf die Türkei auszuüben. Eine Einmischung von Seiten deutscher Politiker könne von der unabhängigen türkischen Justiz als Affront betrachtet werden - und sich als nachteilig für Marco erweisen.

Nachdem der junge Mann nun seit über 200 Tagen in U-Haft sitzt und ein Ende des Verfahrens nicht abzusehen ist, stellt sich die Frage, ob die bisherige Vorgehensweise nicht zu überdenken ist, zumal es Hinweise darauf gibt, dass das Verfahren eben nicht auf rechtsstaatliche Weise geführt wird.
Abgesehen davon ist der minderjährige Marco, der an Neurodermitis und Asthma leidet, in seiner Gefängniszelle in Antalya, die er sich mit 30 Erwachsenen teilt, einer nicht zu unterschätzenden Gefahr ausgesetzt.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung besteht darin, Schaden von dt. Staatsbürgern abzuwenden.
Darf man wirklich tatenlos dabei zusehen, wie das Leben eines jungen Menschen zerstört wird?

Es würde mich daher interessieren, was die Bundesregierung konkret unternimmt, um dem Schüler zu helfen.

Mit freundlichen Grüßen
C. Früh

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Früh,

vielen Dank für Ihre Frage zum in der Türkei inhaftierten Marco W..

Wie Sie selbst bereits in Ihren ersten beiden Absätzen schreiben, war die Bundesregierung bisher durch Gespräche tätig. Bereits Ende Juni gab es ein Treffen von Außenminister Steinmeyer mit Abdullah Gül, welcher damals noch Außenminister war und heute türkischer Staatspräsident ist.

Das Auswärtige Amt hat sich bisher, unter Wahrung der jeweiligen innerstaatlichen Rechtsordnung, in diesen Fall eingeschaltet. Sie stimmen mit mir sicherlich überein, dass nicht jeder Schritt öffentlich bekannt gegeben wird. Zu Beginn der Untersuchungshaft gab es vereinzelt deutsche Politiker, die massiv die Freilassung von Marco W. forderten. Diese öffentlichen Ratschläge und zum Teil Drohungen an die Türkei wurden auch von den Anwälten von Marco W. damals für nicht hilfreich angesehen.

Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, was derzeit die Verteidiger anstreben, halte ich für folgerichtig und nachvollziehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB