Frage an Eberhard Gienger von Lothar F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Gienger,
ich habe u.a. bei www.heise.de folgende Meldung über die Äußerungen unseres Bundesministers des Inneren gelesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/85023.
Mich würde interessieren, wie Sie zu den in meinen Augen eindeutig nicht verfassungskonformen Äußerungen des Hr. Dr. Schäuble stehen und ob Sie der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zustimmen würden, die die Onlinedurchsuchung (das Ausspähen) von Comutern legitimieren würde.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Förste
Die Durchsuchung eines Privat-PC´s von Seiten der Polizei oder anderer Behörden ist ein heikles Thema. Ich lehne neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolgungsbehörden nicht grundsätzlich ab, wir müssen uns schon dem Thema Internet stellen.
Eine Onlinedurchsuchung mit richterlichem Durchsuchungsbefehl ähnlich einer Hausdurchsuchung ist dabei eine Option, die wir zumindest prüfen sollten.
Die Rechtstaatlichkeit muss aber gewahrt bleiben.
Das Thema ist für mich ziemlich neu, aus meiner Sicht müssen die Strafverfolgungsbehörden erst einmal darlegen, warum sie Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen und ob eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahmung der Geräte nicht denselben Erfolg haben könnte.
Ich werde erst einmal die Gesetzesvorlage abwarten und die Anhörungen der Fachleute, weil auch die Frage nach der Entfernung des Trojaners, der Information der Betroffenen z.B. bei unbegründeten Verdachtsfällen oder die Verwertbarkeit der Informationen für mich noch offene Punkte sind.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger