Frage an Eberhard Gienger von Markus S. bezüglich Innere Sicherheit
Guten Tag Herr Gienger,
im Bezug auf die gewalttätigen Übergriffe einiger Polizeibeamten bei der „Freiheit statt Angst“-Demonstration in Berlin am 12.09. werden Forderungen nach bundeseinheitlichen „Nummernschildern“ für alle Polizisten laut. Wie stehen Sie zu solchen Forderungen?
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Schlegel
Sehr geehrter Herr Schlegel,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 14.09.2009.
Der Bund selbst kann nur über die Bundespolizei entscheiden, die Polizei der Länder ist Angelegenheit der einzelnen Bundesländer.
Ich halte nichts von einer Kennzeichnung durch Nummern etc. von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Diese Regelung der Nichtkennzeichnung hat sich in der polizeilichen Praxis bewährt und wurde in Abwägung zwischen den Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutzbedürfnis der Polizisten und Ihrer Familien sowie der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, also dem Bundesministerium des Innern getroffen.
Zudem ist gewährleistet, sofern der Zweck der polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, dass Polizeibeamte verpflichtet sind, den von ihren Amtshandlungen betroffenen Personen ihren Namen, ihre Amtsbezeichnung und ihre Dienststelle zu nennen. Soweit es aus Gründen der Eigensicherung erforderlich ist, können sie sich auf die Mitteilung der Dienstausweisnummer beschränken, die eine nachträgliche Identifizierung ermöglicht.
Ich habe mich auch kundig gemacht, wie dies in Baden-Württemberg gehandhabt wird. Hier haben die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte bei Einsätzen wie z.B. dem Natogipfel in Baden-Baden jeweils Visitenkarten mit den entsprechenden Angaben dabei.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, dazu können Sie sich jederzeit an mein Wahlkreisbüro in Bietigheim-Bissingen wenden: eberhard.gienger@wk.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB