Frage an Eberhard Gienger von Thomas K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Gienger,
wie stehen Sie zu der aktuellen Diskussion um die Rolle von Vodafone beim Thema "Zugangserschwerungsgesetz" und wie sehen Sie die bereits beginnende Diskussion im die Sperrung von weiteren Webseiten neben dem Thema Kinderpornographie?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kramer
Sehr geehrter Herr Kramer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 17.7.2009.
Wie Sie wahrscheinlich in den Nachrichten verfolgt haben wurde am 17. April ein Vertrag zwischen fünf Deutschen Telekommunikationsunternehmen und dem BKA abgeschlossen:
. Deutsche Telekom AG,
. Vodafone Deutschland und Arcor AG,
. Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH,
. Kabel Deutschland GmbH und
. Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG
Diese fünf Anbieter decken rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes ab. Mit dem Vertrag verpflichten sich die unterzeichnenden Internetanbieter, zeitnah Seiten mit kinderpornografischem Inhalt zu sperren.
Die Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten ist eine sinnvolle zusätzliche Präventionsmaßnahme zur Bekämpfung der Kinderpornographie!
Nach Anhörungen der Sachverständigen war für uns das Ergebnis: Sperrlisten können - zusätzlich zu den bestehenden harten und bereits geltenden strafrechtlichen Maßnahmen - einen wichtigen Beitrag zur Prävention leisten und zum Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie beitragen.
Ich teile mit den Sachverständigen ausnahmslos das Ziel, das access-blocking einzig und allein auf Kinderpornographie zu begrenzen. Begehrlichkeiten nach einer Ausweitung des access-blocking auf andere Inhalte oder Themenbereiche erteilt der Großteil der CDU eine harte und klare Absage. Die begonnne Diskussion um weitere Internetsperren führen einzelne Politiker und spiegeln nicht meine Meinung wider.
Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, bitte ich einen Termin mit meinem Wahlkreisbüro - 07142 918991 zu vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB