Frage an Eberhard Gienger von Achim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Hr. Gienger,
zum geplanten Gesetz gegen Kinderpornographie Aussagen und Fragen.
C. Binninger: "Der Vorwurf, das Gesetz ziele in Wirklichkeit gar nicht auf die Bekämpfung von Kinderpornographie, sondern auf politische Zensur, ist absurd und entbehrt jeglicher Grundlage"
- So plant das hessische Innenministerium die Sperre von ausländischen Glücksspielseiten.(focus 16.6.)
- CDU: „Unter Berufung auf eine angebliche Internetzensur durch den Staat wollten die Linksaußen in der SPD durchsetzen, dass das Internet zum rechtsfreien Raum wird. Die SPD wäre dadurch Gefahr gelaufen, Straftaten im Internet Vorschub zu leisten, von der Vergewaltigung und Erniedrigung kleiner Kinder bis hin zu Urheberrechtsverletzungen in breitestem Ausmaß gegenüber Künstlern und Kreativen. Damit ist eine gefährliche Entwicklung gestoppt worden.“ (focus 16.6.)
- Ausweitung auf Killerspiele" (T. Strobl CDU)
--> Da sind aber einige "Grundlagen" angedacht...
Clemens Binninger: "Inwiefern das Gesetz den Konsum und die Produktion von Kinderpornographie tatsächlich verhindern kann, ist im Vorhinein natürlich schwer zu beurteilen"
--> Warum dann ein Gesetz?
"Selbst wenn die aktuelle Regierung sich formal auf das Sperren von Kinderpornografie beschränkt - ist die Infrastruktur erst einmal eingerichtet, kann und wird sie für beliebige Inhalte genutzt werden. Sie planen, am Donnerstag die Büchse der Pandora zu öffnen." (www.abgeordnetenwatch.de)
--> Es sitzt immerhin eine Christel Wegner in einem Landtag...
Löschen statt sperren!
Ob ein Staat bei Kinderpornographie mauert, wenn er in die Öffentlichkeit gerät?
Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.
Ich finde das die Freiheit unser wichtigstes Gut ist, stimmen Sie deshalb bitte gegen das Gesetz!
Werden Sie eine namentlichen Abstimmung befürworten?
Wie ist Ihre Einstellung zum Verhältnis der Freiheit zur Kontrolle?
Wie werden Sie abstimmen?
mit freundlichen Grüßen
Achim Klopfer
Sehr geehrter Herr Klopfer,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Ich habe vergangene Woche im Deutschen Bundestag dem Gesetz gegen Kinderpornographie im Internet zugestimmt. Sie zitieren in Ihrer Anfrage verschiedene Aussagen von Abgeordnetenkollegen, falls Sie diesbezüglich Erklärungen von meinen Kollegen wollen, so wenden Sie sich bitte direkt an diese.
Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich die Diskussion um das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität behandele. Dies ist bei diesem Thema allerdings nicht immer der Fall. Denn ich erlebe immer wieder, dass bei der Diskussion berechtigte Anliegen und ungerechtfertigte Ängste fälschlich miteinander verwoben werden. Bitte gestatten Sie mir hierzu daher einige Ausführungen:
Kinderpornographie ist ein abscheuliches Verbrechen. Kinder werden missbraucht und anschließend wird der Missbrauch auch noch vermarktet und damit Geld verdient oder - was genauso schlimm ist - Bilder getauscht. Dabei werden die Opfer immer jünger; betroffen sind auch kleine, ja sogar kleinste Kinder. Da packt alle das kalte Grauen. Selbstverständlich muss man diese Verbrechen an der Wurzel bekämpfen, die Kriminellen ergreifen und ihrem Tun ein Ende setzen.
In Deutschland ist mit der Umsetzung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" bereits viel verändert und erreicht worden, dennoch bedarf es in manchen Bereichen noch flankierender Maßnahmen. Dazu gehört das Internet. BM´in Dr. Ursula von der Leyen hat dies erkannt: "Wenn wir den Missbrauch von Kindern ächten wollen, dann können wir nicht so tun, als ob das Internet ein Ozean der Rechtlosigkeit wäre, in dem wir leider ohnmächtig seien. Wir sind nicht ohnmächtig!" Deshalb haben wir das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht. Wer in der realen Welt gegen Kinderpornographie vorgeht, muss dies auch in der virtuellen Welt im Internet tun!
Besonders wichtig ist mir dabei, klar zu stellen, dass es sich bei der Sperrliste und bei der Verpflichtung der Internet Provider, die auf dieser Liste enthaltenen Internet-Seiten zu sperren, eben nicht um eine Zensur des Internets handelt, bei der der Staat - aus welchen Gründen auch immer - einige Internetseiten sperren lässt, um seine Bürgerinnen und Bürgern mehr oder weniger willkürlich an der Nutzung des Internets zu hindern. Läge die Sache so, würde ich Ihre Bedenken - insbesondere hinsichtlich der Zusammenstellung der Sperrliste und ihrer Überprüfung - uneingeschränkt teilen und hätte den Gesetzentwurf nicht unterstützt. Die Sache liegt aber anders, denn hier geht es - wie oben dargestellt - um die Verhinderung von Straftaten gem. § 184b des Strafgesetzbuches.
Es ist darüber hinaus sehr schwer, konkret quantitativ zu beurteilen, ob und inwiefern dieses Gesetz den Konsum von Kinderpornographie und die Produktion von Kinderpornographie verhindert oder erschwert. Eine Patentlösung wird es nicht geben. Dies sollte uns aber nicht daran hindern, Maßnahmen zu ergreifen, die zumindest einige Straftaten verhindern. Das ist nicht perfekt, aber besser, als den Kopf in den Sand zu stecken.
Mir ist klar, dass das Gesetz kein Allheilmittel ist. Aber es ist ein weiterer Baustein in unserer Gesamtstrategie, die Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie soweit es geht auszutrocknen. Jetzt ist es Zeit, entschlossen handeln. Denn uns alle eint das Ziel: Mehr Schutz für Kinder.
Falls Sie noch weiterführende Informationen zum Gesetz benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an mein Wahlkreisbüro in Bietigheim Bissingen. Die Kontaktdaten finden Sie auf meiner Homepage www.gienger-mdb.de
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB