Frage an Eberhard Gienger von Harald W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr verehrter Herr Gienger,
Ihr Einsatz für Sport (und Wirtschaft) ist für mich Anlass, Ihre Meinung zum Waffenrecht zu hören.
Müssen wir Sportschützen damit rechnen für Sicherungssysteme zur Kasse gebeten zu werden? ErkennenSie eine zusätzliche Sicherheit, wenn großkalibrige Pistolen im Waffenschrank zusätzlich gesichert werden müssen?
"Die Paintballgemeinde sieht sich als eine Art Bauernopfer, da sich die Politiker nicht an die große Waffenlobby herantrauen." Müssen wir im Schießsport uns gegenseitig beschuldigen - Kleinkaliber gegen Großkaliber - gegen Paintball oder gar IPSC? Ist es nicht freiheitliches Recht eines Bürgers in zugelassenen Anlagen seinen Sport auszuüben?
Bitte um eine Stellungnahme, gerne auch eine Wahlaussage Ihrer Partei, wie Ihre CDU beim "Ermächtigungsgesetz" abstimmen wird.
Danke
Sehr geehrter Herr Weickum,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Mit der Änderung des Waffenrechts in der letzten Sitzungswoche haben wir vorsätzliche Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften von Waffen unter Strafe gestellt, ebenso gilt nun die Möglichkeit, der verdachtsunabhängigen Kontrolle unter Einwilligung des Wohnungseigentümers oder auch die Anhebung des Mindestalters für das Sportschießen mit großkalibrigen Waffen von 14 auf 18 Jahre.
Wichtig ist in erster Linie, dass bestehende Gesetze eingehalten und umgesetzt werden. In Baden-Württemberg gilt es die Ergebnisse der eingesetzten Expertengruppe unter der Leitung des ehemaligen Regierungspräsidenten Dr. Udo Andriof abzuwarten bevor ggf. weitere Maßnahmen ergriffen werden.
Bitte überdenken Sie die Wortwahl in Ihrem letzten Satz.
Mit freundlichen Grüßen
Eberhard Gienger MdB