Warum gibt es im Tierschutzgesetz kein Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme? Und warum sind co2 Betäubungen bei Schweinen erlaubt, wenn diese dabei Qualen erleiden?
Ich bin entsetzt über die Qualen, die Tiere erleiden müssen. Ich selbst ernähre mich vegetarisch, wenn ich jedoch solche Videos sehe, wie Schweine mit CO2 betäubt werden,muss ich sofort weinen und ich kann auch keine Milchprodukte mehr essen, wenn ich von Amputationen lese, die Tiere der landwirtschaftlichen Umgebung anpassen. Ich bitte Sie inständig darum sich für ein gutes Tierschutzgesetz einzusetzen!
Sehr geehrte Frau R.
die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein.
Auch mir liegt das Tierwohl sehr am Herzen, weshalb ich eine Verbesserung des Tierschutzes begrüße und Neuregelungen unterstütze. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf will das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Tiere vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen. Aktuell befindet es sich im laufenden Gesetzgebungsverfahren, weshalb im parlamentarischen Prozess die Möglichkeit genutzt wird, Änderungen am Gesetz einzubringen.
Die Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, also von Eingriffen, die für die Tiergesundheit nicht nötig sind und die teilweise ohne Betäubung erfolgen, ist für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden. Seit 1994 ist das routinemäßige Schwanzkupieren bei Schweinen EU-weit verboten. In Deutschland werden jedoch nach wie vor bei 95 Prozent der Schweine der Ringelschwanz kupiert. Vor diesem Hintergrund werden die Vorschriften im Tierschutzgesetz, die die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot des Schwänzekupierens beim Schwein umsetzen und den Vollzug regeln, angepasst und konkretisiert. Die konkretisierenden Vorschriften im Tierschutzgesetz werden aus Sicht des BMEL eine bessere Durchsetzung des Verbots des routinemäßigen Schwänzekupierens bei Schweinen bewirken. Für die tatsächliche Umsetzung des Verbotes in der Praxis sind die Tierhalter und die für die Kontrollen zuständigen Behörden der Länder zuständig. Hier setzt auch die Regelung zum Schwänzekürzen bei Ferkeln an. Ein wichtiger Bestandteil ist der Nachweis dafür, dass der Eingriff tatsächlich zum Schutz der Tiere unerlässlich ist. Das Verbot des Schwänzekupierens gilt EU-weit, daher ist nicht davon auszugehen, dass sich durch diese Änderungen eine Abwanderung von schweinehaltenden Betrieben ergibt.
Darüber hinaus setze ich mich für weitergehende Regelungen zum Schutz von Nutztieren ein, wie sie zum Beispiel auch vom Deutschen Tierschutzbund gefordert werden.