Hallo Frau Kreiser, wird es bei der Überarbeitung des Tierschutzgesetztes ein Verbot von Welpen und anderen Tieren in Gartencentern und Online Plattformen geben ? Die Tierheime sind voll !
Wird es eine Kastrationspflicht für Hauskatzen geben ?
Wird es ein Verbot von Qualzuchten geben ?
Falls nicht, warum nicht ?
Wenn Menschen nicht in der Lage sind Artgerecht mit Tieren umzugehen sollte der Gesetzgeber eingreifen.
Ich würde mich sehr freuen wenn sie sich dafür einsetzten diese Punkte ins Tierschutzgesetz zu übernehmen, denn es sind auch nur einige die ich angesprochen habe, für den Rest von Tierquälerei der täglich statt findet würde der Platz hier nicht ausreichen.
Mit freundlichen Grüßen, Ines W.
Sehr geehrter Frau W.,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch, bezüglich der Änderungen am Tierschutzgesetz. Die Koalitionsparteien haben konkrete Maßnahmen vereinbart, um den Tierschutz zu verbessern und um Tiere in Deutschland besser zu schützen. Wir setzen diese Punkte jetzt um. Wir alle tragen Verantwortung für Tiere als fühlende Mitgeschöpfe. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden. Auch unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Nach wie vor bestehen aber Defizite, insbesondere bei Anwendung und Vollzug der Regeln. Mit diesen Defiziten dürfen und wollen wir uns nicht abfinden. In den vergangenen Jahren sind Forschung und Wissenschaft beim Tierschutz vorangekommen und haben uns wichtige neue Erkenntnisse gebracht. Diese neuen Erkenntnisse fließen jetzt in die Gesetzesänderung ein.
Auch ihre konkrete Forderung nach einem Verbot der Qualzucht wurde im neuen Gesetz aufgenommen. Das BMEL will die seit langem bestehenden Regeln zur Qualzucht, die bereits 1986 eingeführt und 2013 konkretisiert wurden, um eine nicht abschließende Liste mit möglichen Symptomen der Qualzucht ergänzen. Dazu gehören Symptome wie Blindheit, Taubheit oder Atemnot, wenn sie erblich bedingt sind und zu Schmerzen und Leiden bei den Tieren führen. Die Symptomliste soll insbesondere Züchterinnen und Züchtern helfen, zu erkennen, ob eine geplante Zucht gegen das Qualzuchtverbot verstößt. Im Fokus: Keine Zucht mit Tieren mit erblich bedingten Merkmalen, die zu Schmerzen und Leiden führen. Damit stärkt das BMEL zudem den Vollzug des Qualzuchtverbots durch die Bundesländer. Zusätzlich dürfen Wirbeltiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden. Das Züchten gesunder Tiere bleibt erlaubt, es geht nicht um das pauschale Verbot von bestimmten Rassen. Das BMEL stärkt so das Züchten gesunder Tiere – im Sinne der Tiere selbst und der Menschen, die sie halten. Kein Halter von Hund, Katze und Co. will, dass sein Haustier an Herzfehlern oder schmerzhaften Gelenkproblemen leidet, kaum atmen kann oder sogar früher stirbt.
Die Durchsetzung des bestehenden Qualzuchtverbots war für die zuständigen Behörden auf Landesebene bislang sehr komplex und aufwändig. Das lag daran, dass ein Zuchtverbot eine Vorhersage beinhaltet, ob bei den Nachkommen Qualzucht auftreten wird. Die neuen Regelungen nehmen zusätzlich das vorhandene Tier in den Blick: An ihm können die Behörden konkret nachweisen, dass es ein Qualzuchtmerkmal aufweist und sodann durchsetzen, dass mit diesem Tier nicht mehr gezüchtet wird. Außerdem darf ein Tier mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden, wodurch die Nachfrage nach entsprechend gezüchteten Nachkommen sinken wird.
Mit den Änderungen sollen – unter anderem – der illegale Handel mit Welpen und anderen Tieren auf Onlineplattformen bekämpft und eine bessere Kontrolle an Schlachthöfen durch Videoüberwachung eingeführt werden. Ich hoffe, dass ich Ihre umfangreiche Anfrage ausreichend beantworten konnte. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie können sie aber auch direkt an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wenden. Dieses erreichen sie unter dieser Adresse: https://www.bmel.de/DE/service/verbraucherlotse/verbraucherlotse_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Dunja Kreiser