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Dorothée Menzner
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Frage von Martin Z. •

Frage an Dorothée Menzner von Martin Z. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Die neue Bahnstromleitung durch Neusäß und das Schmuttertal wird Zug um Zug fertiggestellt. Immer deutlicher wird das "Verbrechen" an der Natur und am Schmuttertal (Landschaftsschutzgebiet) sichtbar. Die Fragen, wie so etwas zugelassen werden konnte, werden immer mehr.
Die Stadt Neusäß BY (23000EW) behauptet, dass die DB ein Planungsrecht wie der Staat habe. Die Stadt Neusäß hat gegen die Planung vor dem Verwaltungsgericht geklagt und verloren. Eine Revision des Urteils hat sie nicht eingelegt. Jetzt wird seitens der Komunalpolitiker behauptet, dagegen sei nichts zu machen gewesen. Wie passt so etwas in unseren Rechtsstaat? Gibt es keine Möglichkeit von Bürgerbegehren o.ä.? Warum hat die Bahn als privatwirtschaftliches Unternehmen noch solche Planungsrechte?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
M. Zeller

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Zeller,

herzlichen Dank für Ihre Frage, deren Antwort leider nicht ganz in Ihrem Sinne ausfallen wird. Ich stimme Ihnen zu, dass jeder bauliche Eingriff in die Natur sehr kritisch zu beurteilen ist. Und daher sorgsam abzuwägen ist, inwieweit eine solche Maßnahme notwendig ist. Und das Schmuttertal ist in Ihrer Gegend ein durchaus gern besuchtes Ausflugsgebiet, wie seitens der Stadtverwaltung von Neusäß versichert wurde. Die Stadt hat auch gegen die Pläne der Bahnstromleitung Einspruch und Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Diese Bahnstromleitung soll die Stromversorgung der Bahnstrecken um Augsburg verbessern und somit auch das Einrichten der dort geplanten Regional-S-Bahn ermöglichen, die von den Gemeinden, dem Kreis, der Stadt Augsburg und dem Land Bayern und auch der Stadt Neusäß gewünscht, sowie von den Parteien und der Bevölkerung vor Ort gefordert und mitgetragen wurde. Allerdings fand die vorgesehene Ausführung der Bahnleitung im Zuge der Planfeststellung bei der Stadt Neusäß keine Zustimmung. Die Stadtverwaltung bedauert , dass es kaum Proteste seitens ihrer Bürger gegen diesen durchaus massiven Eingriff in die Natur gegeben haben soll.

Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG, als Eisenbahnen im Bundesbesitz, erfolgen nach den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, sowie des Bundesschienenwegeausbaugesetzes. Damit kann die Bahn für Schienenwegausbauten, dazu gehören auch Bahnstromleitungen, ein Planfeststellungsverfahren einleiten lassen. Die Planungshoheit und Aufsicht liegen dabei jedoch beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn und nicht, wie Sie zu Recht feststellen, bei der zwar privatwirtschaftlich organisierten, aber noch im hundertprozentigem Bundeseigentum befindlichen Deutschen Bahn AG. Dabei will die LINKE es lassen und lehnt eine Kapitalprivatisierung der DB AG ab. Auch weil planungsrechtliche Fragen berührt sind, die keinem Privatkonzern obliegen sollten. Insofern war die Ihnen von der Stadtverwaltung gegebene Auskunft ungenau.

Nach den von mir erwähnten Gesetzeswerken ergibt sich auch, dass nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes zu Bahnbauvorhaben Revisionen keine aufschiebende Wirkung besitzen. Der Stadt Neusäß wäre bei einem weiteren Klageweg ein hohes finanzielles Risiko eingegangen, ohne dass am Ende das Vorhaben verhindert worden wäre. Sicherlich hätte es eine Alternative als unterirdische Leitung gegen. Aber dass ist auch eine Kostenfrage. Am Ende hat die Abwägung dann ergeben, dass die Bedeutung einer regionalen S-Bahn (und damit der Minderung von PKW Verkehr) den Belangen des Naturschutzes gegenüber höher anzusiedeln war. Und somit der Bau der Bahnstromleitung rechtens ist.

Das ist ein in vielen Fällen bedauerlicher Umstand, seinen es Autobahnen, Kraftwerke oder Brückenbauten, dass der Natur- und Umweltschutz Vorhaben von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung leider allzu oft unterlegen ist.

Die Initiierung eines Bürgerbegehrens gegen das Vorhaben, nachdem die rechtsstaatliche Seite mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil abgeklärt ist und das Bauvorhaben, wie Sie feststellen, begonnen hat, schätze ich von den Möglichkeiten eines Erfolges als sehr fraglich ein. Ich glaube, dass im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens größerer Bürgerdruck erforderlich gewesen wäre, um wenigstens zu einer Änderung der Pläne im Sinne des Erhalts Landschaftsbildes, wie von mir angesprochen, zu gelangen. Ich bedauere es daher nochmals, dass ich Ihnen leider keine befriedigendere Antwort als diese geben kann.
Mit herzlichen Grüßen

Dorothée Menzner