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Dorothee Martin
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Frage von Jochen T. •

Wie stehen Sie zu der in Deutschland ansässige EU-Bürger betreffenden MPU-Regelung? Würden Sie sich für eine EU-Einheitliche Regelung einsetzen?

Wie stehen Sie zu einer Reformierung des Deutschen Systems der MPU als Auflage zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis? Deutschland ist in der EU das Einzige Land mit diesem System. Durch die extrem Hohen Kosten die zwingend entstehen wie z.B der Abstinenznachweis über 12 Monate (begonnen werden darf der auch erst nach Ablauf der Sperrfrist) iHv 2.000 €, die MPU Gebühr selbst (500-1000 €), den sowieso schon hohen Bußgelder und nicht zuletzt ein Vorbereitungskurs. Denn trotz allem liegt die Durchfallquote bei ca. 50%. Für jeden Versuch wird wieder die Gebühr fällig. Die Anforderungen der MPU Begutachter sind viel Höher als an jeden andere Autofahrer. Psychisch Kranke die Antidepressiva nehmen brauchen es gar nicht erst versuchen. Die Kosten kann man als meist ALG-II Empfänger (Job ist ohne Führerschein auf dem Land weg und ohne gibts auch keinen) niemals leisten. Das ist eine massive Diskriminierung und Blockade der Berufsausübungsfreiheit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr T.

vielen Dank für Ihre Nachricht zu den MPU-Regelungen.  

Die rechtlichen Grundlagen für die MPU sind die EU-Führerscheinrichtlinie, die in nationales Gesetz umgesetzt wird durch das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Derzeit halte ich eine Änderung daran nicht für notwendig. 

Nähere Informationen zu den MPU-Regelungen finden Sie hier: 

Mit freundlichen Grüßen 

Dorothee Martin 

 

 

 

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