Sehr geehrte Frau,Martin,Frage;Wann wird das Mietrecht ins Grundgesetz übernommen ?
Frage;Warum haben nach dem Mietrecht Mieter/innen keinerlei Rechte?Warum erhalten Burgergeldempfanger 12 Prozent mehr Geld ab 2024?Und bekommen obendrein mieten,Strom,Heizungskosten und Rundfunkgebühren bezahlt.Warum erhalten nicht Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern und Rentner/innen nicht 12 Prozent mehr Geld?Diese Bürger/innen,Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen ,müssen die Mieten u.stark gestiegenen Heizungskosten/Stromkosten u.rundfunkgebuhren selber bezahlen.Diesen Menschen bleibt weniger Geld zum leben übrig (steigende Inflationen),als wie den Bürgergeldempfangern.Und die Burgergeldempfanger brauchen auch keine Heizkosten sparen ,weil es das Amt bezahlt u.konnen verbrauchen was sie wollen(heizkosten)..Und andere Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,müssen Heizkosten sparen,(z.b.wie ich),ansonsten drohen ihnen saftige u.hohe Nachzahlungen U.s.w..Also muss man die Heizung im Winter aus lassen u.mit dicker Jacke in der Wohnung sitzen. (Armut)
Sehr geehrter Herr N.,
Sie fragen mich zum Status des Mietrechts im Verhältnis unserem Land, verbunden mit weiteren Nachfragen zur Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen, die von Kostensteigerungen besonders betroffen sind.
Zunächst muss ich Ihrer Aussage dahingehend, dass Mieterinnen und Mieter keinerlei Rechte haben, entschieden widersprechen. Das Mietrecht nimmt in Deutschland einen hohen Stellenwert ein und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass Mieterinnen und Mieter geschützt werden.
Dennoch ist dieser rechtliche Status nicht vergleichbar mit den Rechtsgütern, denen Verfassungsrang zugeschrieben wird. Die Verfassung soll vor allem dem Schutz der demokratischen Grundordnung sicherstellen und dafür für die Verfassungsorgane Regeln und Kompetenzen festschreiben. Die Grundrechte beziehen sich vor allem auf Rechte des Individuums gegenüber dem Staat und nicht gegenüber anderen Menschen.
Das Mietrecht hat in unserem Rechtssystem hingegen die Aufgabe, viele Detailfragen im Zusammenhang mit Miete zu klären und das Verhältnis zwischen den Parteien, wie Mieter auf der einen und Vermieter auf der anderen Seite, zu regeln. Zudem kann das Mietrecht so sehr viel leichter angepasst werden, da keine Verfassungsänderung mit notwendiger Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss.
Auf Ihre weiteren Fragen zu Bürgergeldempfängern und den Leistungsunterschieden im Vergleich zu anderen Gruppen möchte ich zusammenfassend antworten. Die Erhöhung der Sätze in der Größenordnung um 12% zu 2024 wurde von uns als Koalition beschlossen, weil wir den Anspruch haben, Bürgergeldempfängern ein würdiges Leben zu ermöglichen. Inflationsbedingt hat die bisherige Höhe diesem Anspruch nicht mehr entsprochen. Das ändert natürlich nichts daran, dass es viele Gruppen in der Gesellschaft gibt, die sehr aufs Geld achten müssen und die durch die Inflation stark getroffen wurden. Für diese Gruppen haben wir anderweitige Unterstützungsleistungen beschlossen, wie beispielsweise die Heizkostenzuschüsse, Einmalzahlungen an Studierende, Rentenerhöhungen und Vieles mehr, um Entlastung zu schaffen. Anders als bei Bürgergeldempfängern sind hier die Leistungen sehr unterschiedlich von Höhe, Umfang und Art, sodass eine pauschale Erhöhung zu einem bestimmten Prozentsatz schlichtweg nicht möglich ist.
In Bezug auf Heizkostenübernahme bei Bürgergeldempfängern verhält es sich etwas anders als Sie es beschrieben haben. Von Seiten der Ämter gelten grobe Vorgaben als Richtwert, die in etwa einer Heizkostenübernahme eines Euros pro Quadratmeter Wohnfläche entsprechen. Darüberhinausgehende Kosten werden einzelfallbezogen geprüft und keineswegs pauschal bezahlt. Ausschlaggebend ist, ob die Heizkosten ein angemessenes wie sparsames Heizen nicht überschreiten. Wenn die Kosten unangemessen hoch sind, reagiert das Amt und übernimmt diese gegebenenfalls auch nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dorothee Martin