Frage an Dorothea Steiner von Stephan G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Steiner,
bezüglich der fehlgeschlagenen Einführung der Benzinsorte mit bis zu 10% Bioethanol hätte ich einige Fragen.
1. Wer ist für die Verhängung der Strafzahlung bei Nichterreichung des gesetzten Zieles zuständig?
2. Welche Kontroll- und Einflussfunktion hat der Deutsche Bundestag in dieser Angelegenheit?
3. Wie wird sichergestellt, dass diese Zahlung auch von denjenigen geleistet wird, die damit bestraft werden sollen und nicht von den Verbrauchern? oder
4. Nehmen Sie billigend in Kauf, dass die Zeche am Ende vom Verbraucher gezahlt wird? Ist es eventuell von vornerein vorgesehen gewesen, die Bürger über Strafzahlungen zu mehr Klima- und Umweltschutz anzuhalten?
5. Welche Mitschuld tragen Politik und Verwaltung bei der nicht geglückten Einführung. Laut Ergebnisse des "Benzin-Gipfels" vom 8. März 2011 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Aufklärung der Öffentlichkeit über den Beitrag von E10 zum Umwelt- und Klimaschutz sowie zur Ressourcenschonung zu verstärken und entsprechende Informationsangebote bereitzustellen.
Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen, auch und vor allem an Ihre Mitarbeiter.
Mit freundlichem Gruß
Stephan Gurke
Sehr geehrter Herr Gurke,
Die Mineralölbranche hat bereits zugegeben, dass sie die Preise wegen drohender Strafzahlungen erhöht hat.
Wir verlangen, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer dafür im vollem Umfang entschädigt werden. Aral, BP, Shell und andere sind aufgefordert einen Vorschlag zu machen, wie die Überzahlung wieder zurückgezahlt wird. Das Kommunikationsdesaster zur Einführung von E 10 ist auch noch dem "Benzingipfel" nicht besser geworden. Noch immer werden die Autofahrerinnen und Autofahrer zu E 10 nicht ausreichend informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Dorothea Steiner, MdB